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Mehr über uns erfahren23. Juli 2024
Die Nachhaltigkeitsdirektive CSRD ist für deutsche Unternehmen bereits Pflicht. Bei Unterlassung drohen Strafzahlungen. So meistern Sie ihre Berichtspflichten souverän.
Die CSRD-Berichtspflicht, das Akronym CSRD steht für Corporate Social Responsibility Directive, wird in den nächsten Jahren schrittweise eingeführt. Bereits vor Inkrafttreten der CSRD haben die Themen nachhaltiges Wirtschaften, Klimaneutralität und Social Reponsibility immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die Gründe sind vielschichtig: Unternehmen verbessern durch nachhaltiges Handeln ihr Image in der Öffentlichkeit und profitieren zum Beispiel beim Recruiting junger, qualifizierter Mitarbeiter*innen. Für Verbraucher wird Nachhaltigkeit immer stärker auch zum kaufentscheidenden Kriterium, wie das Umweltbundesamt in einer Umfrage 2023 herausgefunden hat. Für das Management ist Nachhaltigkeit ein Top-Thema, an das immer mehr Zielvereinbarungen und Kennzahlen geknüpft werden.
Doch dass die Priorisierung von Nachhaltigkeitsaspekten ausschließlich im eigenen Ermessen der Unternehmen liegt, gehört bald der Vergangenheit an: Die CSRD nimmt Unternehmen in die Pflicht, über relevante Kennzahlen im Bereich Nachhaltigkeit zu berichten; bei Unterlassung drohen empfindliche Strafzahlungen, die bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes betragen können.
Aktuell sieht es so aus: Für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2024 begonnen haben, sind Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden CSRD-berichtspflichtig. Ab dem 1. Januar 2025 folgen alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen. Ein Jahr später ab Anfang 2026 wird es schließlich für kapitalmarktorientierten KMU ernst.
Klar ist: Mit der Nachhaltigkeitsberichtspflicht, die über 1.100 sogenannte Datenpunkte umfasst, kommt Mehrarbeit auf die Unternehmen zu. Schon im Vorfeld haben Wirtschaftsverbände vor Engpässen und hohen Kosten bei der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten gewarnt.
„Die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie bringt vor allem für den deutschen Mittelstand erhebliche Belastungen mit sich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Unternehmen bereits heute zahlreichen gesetzlichen Berichtspflichten nachkommen müssen“, betont Uwe Mazura, Hauptgeschäftsführer Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie. „Wenigstens bei der Frage der Berichtsprüfung sollte die Bundesregierung Verhältnismäßigkeit und Praktikabilität zur Entscheidungsgrundlage machen“, ergänzt er.
Eins macht die Diskussion deutlich: Unternehmen sollten das Thema Nachhaltigkeitsberichtspflicht nicht auf die lange Bank schieben, sondern jetzt mit den Vorbereitungen beginnen, um in Zukunft ihren Berichtspflichten CSRD-konform nachkommen zu können. Nicht alle über 1.000 Datenpunkte der CSRD, die teils aus Kennzahlen, teils aus qualitativen Aussagen bestehen, sind für jedes Unternehmen gleichermaßen relevant. In einem ersten Schritt kommt es deshalb darauf an, durch eine sogenannte Wesentlichkeitsanalyse diejenige Datenpunkte zu identifizieren, für die das eigene Unternehmen definitiv berichtspflichtig ist. In der Regel reduziert sich dadurch die Anzahl der Datenpunkte bereits erheblich.
Um bei der Wesentlichkeitsanalyse möglichst schnell und effizient zu verwertbaren Ergebnissen zu kommen, empfehlen Dr. Jens Lehnen und Carsten Schäffner von der Digitalisierungsberatung valantic, auf Basis einer Stakeholder-Analyse möglichst frühzeitig alle relevanten Akteure in den Prozess einzubeziehen. Außerdem sei ein initialer Austausch mit den für die Finanzberichterstattung zuständigen Mitarbeiter*innen hilfreich, um eventuell bereits vorhandene Best Practices zu nutzen.
Klar ist: Die CSRD-Berichtspflicht und die davor geschaltete Wesentlichkeitsanalyse stellen eine Herausforderung dar, die Verantwortliche nicht unterschätzen sollten. In Ihrem aktuellen Whitepaper geben Lehnen und Schäffner von valantic wertvolle Praxistipps, wie Unternehmen an die Wesentlichkeitsanalyse herangehen und diese effizient umsetzen können.
Die Autoren empfehlen vor allem eine strukturierte Vorgehensweise und eine detaillierte Dokumentation, auch um entsprechenden Prüfungen durch zertifizierte Wirtschaftsprüfer standhalten zu können. Bei der ersten Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse raten die beiden Berater, Expert*innen zu Rate zu ziehen, sei es aus dem eigenen Unternehmen oder externe Dienstleister.
Diese Vorgehensweise, so Lehnen und Schäffner, trage enorm zur Ressourcenschonung und Akzeptanz innerhalb des Unternehmens bei. Denn die Wesentlichkeitsanalyse stellt eine essentielle Komponente bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar und bestimmt deren Inhalte grundlegend.
Download-Tipp:
Die Wesentlichkeitsanalyse souverän meistern, mit dem Whitepaper „Wesentlichkeitsanalyse in der Praxis“ von Dr. Jens Lehnen und Carsten Schäffner.
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