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Blog

Beratung zur Umsetzung der PPWR (EU-Verpackungsverordnung)

Jan Laakmann

8. April 2026

Female warehouse worker updating the stock on mobile phone app. Woman in uniform working in a factory warehouse.

Die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) stellt Unternehmen vor neue und komplexe Herausforderungen. Auch mittelständische Unternehmen müssen sich auf weitreichende Anpassungen einstellen. Wir haben die wesentlichen Anforderungen der PPWR für Sie zusammengefasst und bieten maßgeschneiderte Unterstützungdamit Sie den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden und gleichzeitig Ihr Verpackungs- und Abfallmanagement pragmatisch optimieren. 

Welche Unternehmen sind von der PPWR-Verordnung betroffen?

Die PPWRVerordnung betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, in Verkehr bringen oder verwenden – unabhängig davon, ob sie Hersteller, Importeur, Händler oder Markeninhaber sind. Insbesondere sind auch Unternehmen, die Verpackungen nicht selbst herstellen, sondern für sich herstellen lassen von einem Großteil der Anforderungen (z.B. Konformitätserklärung) betroffen. Die konkreten Verpflichtungen hängen von der jeweiligen Rolle in der Wertschöpfungskette und der Art der Verpackungen ab. 

Typischerweise besonders betroffen sind:

  • Handel (insbesondere mit Eigenmarken) 
  • Nahrungsmittelbranche 
  • Kosmetik, Textil & andere Konsumgüterbranche 
  • Industrie & Chemiebranche 

 

Unsere PPWRBetroffenheitsmatrix bietet eine strukturierte Übersicht, welche Anforderungen Ihre Branche in welcher Tiefe betreffen: 

Die zentralen PPWR-Inhalte im Überblick

Die PPWR-Verordnung trat am 11. Februar 2025 in Kraft und wird die bestehende Verpackungsrichtlinie 94/62/EG (PPWD) ab dem 12. August 2026 ablösen. Sie regelt die Herstellung, Verwendung, Wiederverwendung, Recycling und Entsorgung von Verpackungen in der Europäischen Union. 

Unternehmen müssen die neuen PPWR-Anforderungen schrittweise und fristgerecht umsetzen, können dabei jedoch teilweise auch von Ausnahmeregelungen (insbesondere für Medizinprodukte und kontaktempfindliche Produkte) Gebrauch machen.
 

Die ersten Anforderungen der PPWR sind bereits bis August 2026 umzusetzen: 

  • PPWR-Konformitätsbewertung: Anwendung neuer Regeln zur Konformitätsbewertung von Verpackungen sowie Erstellung der technischen Dokumentationen und EU-Konformitätserklärungen 
  • Rollen-Kennzeichnung & Verpackungsidentifikation: Anbringen von Kontaktinformationen und Identifikationsmerkmalen auf Verpackungen (inkl. Datenbasis für digitale Lösungen, z. B. QRCodes & Sicherstellung Rückverfolgbarkeit) 
  • Stoffbeschränkungen: Einhaltung von Grenzwerten in Verpackungsmaterialien im Zusammenspiel mit weiteren Regelwerken 
  • Wiederverwendungssystem: insb. Sicherstellung, dass für als wiederverwendbar kommunizierte Verpackungen tatsächlich geeignete Systeme existieren und genutzt werden 
  • Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR – Extended Producer Responsibility): Systembeteiligung in allen Mitgliedstaaten, in denen Sie nach der neuen Definition als Hersteller gelten 

 

Zwischen 2028 und 2030 folgen weitere Anforderungen der PPWR-Verordnung, etwa zu Material-Kennzeichnung, Verpackungsminimierung, Recyclingfähigkeit, Mindestrezyklatanteile und Wiederverwendungsziele. Obwohl einige Fristen weit in der Zukunft liegen, sollten Unternehmen aufgrund der Komplexität und der notwendigen Investitionen bereits heute mit der Umsetzung beginnen, um Versorgungssicherheit und Compliance langfristig zu sichern. 

 

Die Umsetzung der EU PPWR bringt eine Reihe von Herausforderungen mit sich: 

  • Unternehmen müssen insbesondere die Anforderungen der Konformitätserklärung & Verpackungskennzeichnung pragmatisch umsetzen und dabei eingesetzte Tools & Datenprozessen mitdenken 
  • Üblicherweise ist die PPWR-Umsetzung cross-funktional und Stakeholder aus verschiedensten Abteilungen müssen spezifisch befähigt und effizient eingebunden werden – bspw. Einkauf, Nachhaltigkeits-/Qualitätsmanagement, Verpackungsentwicklung 
  • Stoffbeschränkungen und andere Pflichten erhöhen den Prüf- & Dokumentationsaufwand 
  • Qualität & Funktionalität der Verpackungen müssen trotz Designänderungen erhalten bleiben 

Bei Nichteinhaltung der PPWRVerordnung drohen Bußgelder (z.B. bis zu 200.000€ in Deutschland), Verwendungsverbote für Verpackungen, Umsatzeinbußen und Reputationsschäden. 

Wie sollten sich Unternehmen auf die PPWR-Anforderungen vorbereiten?

Eine frühzeitige und strukturierte Vorbereitung auf die PPWR-Verordnung ist entscheidend. Wir empfehlen ein Vorgehen in drei Schritten: 

1. Verpackungsportfolio, Rollen & Betroffenheit klären 

Analysieren Sie Ihr Verpackungsportfolio und Ihre Rollen (Erzeuger, Hersteller, Importeur, Vertreiber etc.) im Sinne der PPWR. So erkennen Sie, welche Verpackungen und Standorte besonders betroffen sind. 

2. Umsetzung PPWR‑Anforderungen priorisieren 

Priorisieren Sie PPWRAnforderungen und den konkreten Handlungsbedarf –  z.B. zu Konformitätserklärungen, Kennzeichnung, EPRMengen und Stoffbeschränkungen. Stellen Sie die PPWR-Governance mit klaren Aufgabenpaketen und Verantwortlichkeiten sicher und setzen Sie die kurzfristigen Maßnahmen um. 

3. Pilotieren & skalieren 

Starten Sie mit der Pilotierung mittel- & langfristiger Anforderungen, um rechtzeitig Compliance herzustellen. 

Wie können wir Sie bei der Umsetzung der PPWR-Verpflichtungen unterstützen?

Unser spezialisiertes Beratungsangebot umfasst folgende Schlüsselbereiche: 

PPWR Readiness‑Check 

Identifikation betroffener Verpackungen, Bewertung Ihrer Rollen und Ableitung des Handlungsbedarfs für eine vollständige PPWR‑Konformität – inklusive EU‑Konformitätserklärung, Kennzeichnung und EPR‑Pflichten. 

PPWR Roll‑out 

Umsetzung der kurzfristigen Maßnahmen auf Basis eines strukturierten Projektplans (Roadmap & Verantwortlichkeiten) mit klarer Priorisierung. Wir unterstützen u. a. bei der Festlegung der Einheit der Konformitätserklärung, der praktischen Kennzeichnung Ihrer Verpackungen sowie bei der Berechnung und Aufbereitung der EPR‑Mengen. 

PPWR Stabilization & Optimierung 

Begleitung bei der Initiierung mittel- und langfristiger Maßnahmen – von Verpackungsoptimierungen (Design for Recycling, Minimierung) über die Reduzierung von EPR‑Kosten bis hin zur Berücksichtigung spezieller Themen wie Lebensmittelkontakt und kundenseitigen Anforderungen 

Dabei sind unterschiedliche Unterstützungsformate möglich – vom punktuellen Sparring über individuelles Coaching bis hin zur vollumfänglichen Umsetzung. Unser Quick Check Readiness Workshop verschafft Ihnen dazu schnell einen initialen Überblick. 

Bild vom Einzelhandelslager-volleRegale mit Waren in Kartons.jpg

Erfahren Sie mehr darüber, wie die Umsetzung der PPWR-Verordnung pragmatisch gelingt:

Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr Unternehmen bestmöglich auf die Anforderungen der PPWR-Verordnung vorbereitet ist – und gleichzeitig von neuen Chancen bei Effizienz, Nachhaltigkeit und Kostentransparenz profitiert!

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Sie benötigen Unterstützung bei der pragmatischen Umsetzung der PPWR-Verpflichtungen? Wir helfen gerne und freuen uns auf den Austausch!

In einem Erstgespräch sprechen wir unverbindlich über Ihre aktuellen Herausforderungen rund um die PPWR. Gemeinsam finden wir heraus, wie wir Sie bestmöglich unterstützen können und wie eine Zusammenarbeit aussehen kann. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail. 

Jan Laakmann, valantic

Jan Laakmann

Partner

valantic

  • Nachhaltigkeitsstrategie & -roadmap
  • ESG Reporting (GRI, CSRD, VSME etc.)
  • Nachhaltige Lieferketten (LKSG, EUDR, PPWR, CSDDD, etc.)

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