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Beratung zur Umsetzung der PPWR (EU-Verpackungsverordnung)

Jan Laakmann

8. Mai 2025

Female warehouse worker updating the stock on mobile phone app. Woman in uniform working in a factory warehouse.

Die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) stellt Unternehmen vor neue und komplexe Herausforderungen. Auch mittelständische Unternehmen müssen sich auf weitreichende Anpassungen einstellen. Wir haben die wesentlichen Anforderungen der PPWR für Sie zusammengefasst und bieten maßgeschneiderte Unterstützung, damit Sie den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden und gleichzeitig Ihr Verpackungs- und Abfallmanagement pragmatisch optimieren.

Welche Unternehmen sind von der PPWR-Verordnung betroffen?

Die PPWR betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, vertreiben oder verwenden. Die spezifischen Auswirkungen variieren jedoch je nach Branche, Produkt und Geschäftsmodell. Besonders betroffen sind:

  • Verpackungshersteller
  • FMCG-Unternehmen
  • Recycling- und Abfallwirtschaftsunternehmen
  • Einzelhändler mit Eigenmarken

Um die genaue Betroffenheit Ihrer Branche einzuschätzen, bietet unsere PPWR-Betroffenheitsmatrix eine detaillierte Übersicht über die branchenübliche Relevanz der einzelnen Anforderungen:

Die zentralen PPWR-Inhalte im Überblick

Die PPWR-Verordnung trat am 11. Februar 2025 in Kraft und wird die bestehende Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab dem 12. August 2026 ablösen. Sie regelt die Herstellung, Verwendung, Wiederverwendung, Recycling und Entsorgung von Verpackungen in der Europäischen Union. Unternehmen müssen die neuen PPWR-Anforderungen schrittweise und fristgerecht umsetzen, können dabei jedoch teilweise auch von Ausnahmeregelungen (insbesondere für Medizinprodukte und kontaktempfindliche Produkte) Gebrauch machen.

Die ersten Anforderungen der PPWR sind bereits bis August 2026 umzusetzen:

  • PPWR-Konformitätsbewertung: Anwendung neuer Regeln zur Konformitätsbewertung von Verpackungen (einschließlich technischer Dokumentation und EU-Konformitätserklärung)
  • Informations-, Hinweis- und Meldepflichten: Informieren von Verbrauchern über Wiederbefüllungsmöglichkeiten von Verpackungen gemäß PPWR
  • Kennzeichnungspflichten: Anbringen von Identifikationsmerkmalen und Kontaktinformationen auf Verpackungen (inkl. QR-Code)
  • Stoffbeschränkungen: Einhaltung von Grenzwerten in Verpackungsmaterialien gemäß den Vorgaben der PPWR
  • Wiederverwendung und -befüllung: Beteiligung an Wiederverwendungssystemen für wiederverwendbare Verpackungen sowie Informationsbereitstellung für Verbraucher

Von 2027 bis 2030 folgen weitere PPWR-Anforderungen:

  • Kompostierbarkeit
  • Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
  • Biobasierte Kunststoffe
  • Pfand- und Rücknahmesysteme
  • Recyclingfähigkeit
  • Mindestrezyklatanteile
  • Minimierung von Verpackungsmengen
  • Verpackungsformate („Mogelpackungen“)
  • Reduzierung von Verpackungsabfällen

Unternehmen sollten trotz langer Fristen bereits jetzt mit der Umsetzung beginnen, um künftig die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können.

Die Umsetzung der PPWR-Verordnung bringt eine Reihe von Herausforderungen mit sich: Unter anderem müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Qualität ihrer Verpackungen trotz umfangreicher Anpassungen konstant bleibt, was mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann. Zudem wird der Investitionsbedarf (bspw. in neue Technologien) bei Verpackungsherstellern drastisch ansteigen, deren Kosten dann wiederum auf die Lieferkette umgelegt werden. Zeitgleich drohen bei Nichteinhaltung der PPWR-Verordnung Bußgelder. Diese werden potenziell durch hohe Umsatzeinbußen und Reputationsschäden begleitet.

Wie sollten sich Unternehmen auf die PPWR-Anforderungen vorbereiten?

Eine frühzeitige und strukturierte Vorbereitung auf die PPWR ist entscheidend. Unternehmen sollten kurzfristig ihr Verpackungsportfolio analysieren, um anzupassende Verpackungen zu identifizieren und ihre Rolle im Rahmen der PPWR-Verordnung zu verstehen. Daraus lassen sich die prioritären PPWR-Anforderungen sowie der entsprechende Handlungsbedarf ableiten.

Der nächste Schritt ist die Pilotierung der kurzfristig umzusetzenden PPWR-Verpflichtungen, um Erfahrungswerte zu sammeln und diese für die sukzessive Umsetzung der mittel- und langfristigen Anforderungen zu nutzen, mit deren Umsetzung trotz teilweise langer Fristen aufgrund ihrer Komplexität ebenfalls frühzeitig begonnen werden muss.

Wie können wir Sie bei der Umsetzung der PPWR-Verpflichtungen unterstützen?

Unser spezialisiertes Beratungsangebot umfasst folgende Schlüsselbereiche:

  • PPWR Readiness Check: Identifikation betroffener Verpackungen und Feststellung der Compliance-Lücken in Bezug auf die vollständige PPWR-Konformität
  • PPWR Roadmap: Ableitung des Handlungsbedarfs und Priorisierung der umzusetzenden Anforderungen in einer strukturierten Roadmap
  • PPWR Pilotierung: Pilotierung kurzfristiger Anforderungen sowie umfangreicher Anforderungen mit längeren Fristen
Bild vom Einzelhandelslager-volleRegale mit Waren in Kartons.jpg

Erfahren Sie mehr darüber, wie die Umsetzung der PPWR-Verordnung pragmatisch gelingt:

Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr Unternehmen bestens auf die Anforderungen der PPWR vorbereitet ist und gleichzeitig von den neuen Möglichkeiten profitiert!

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Sie benötigen Unterstützung bei der pragmatischen Umsetzung der PPWR-Verpflichtungen? Wir helfen gerne und freuen uns auf den Austausch!

In einem Erstgespräch sprechen wir unverbindlich über Ihre aktuellen Herausforderungen rund um die PPWR. Gemeinsam finden wir heraus, wie wir Sie bestmöglich unterstützen können und wie eine Zusammenarbeit aussehen kann. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail.

Jan Laakmann, valantic

Jan Laakmann

Chief Operating Officer

HÖVELER HOLZMANN – a valantic company

  • Nachhaltigkeitsstrategie & -roadmap
  • ESG Reporting (CSRD)
  • Nachhaltige Lieferketten (LkSG, EUDR, CBAM)

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