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KRITIS-Dachgesetz im Einkauf: Wenn Beschaffung zur Compliance-Funktion wird

Stefan Fassbinder

7. Mai 2026

Einkaufsleiterin analysiert an gebogenen Monitoren Lieferkettenkarte und Risiko-Dashboards – KRITIS-Dachgesetz im Einkauf.

Das KRITIS-Dachgesetz verlagert die Verantwortung für die physische Resilienz kritischer Infrastrukturen tief in operative Beschaffungsprozesse – und macht Einkaufsleiter zu zentralen Akteuren der Unternehmenssicherheit.

Seit März 2026 ist das Gesetz in Kraft und regelt erstmals umfassend die physische Resilienz kritischer Anlagen, getrennt von, aber eng verzahnt mit den Cyberanforderungen des BSI-Gesetzes.

Während einzelne Detailvorgaben noch durch Rechtsverordnungen präzisiert werden, steht der operative Kern fest: Ein erheblicher Teil der neuen Pflichten landet auf dem Schreibtisch des Einkaufs. Wer die Anforderungen des KRITIS-Dachgesetzes frühzeitig adressiert, sichert nicht nur Compliance, sondern stärkt die strategische Position der Funktion.

Wen das KRITIS-Dachgesetz betrifft

Das Gesetz adressiert Betreiber kritischer Anlagen in zehn Sektoren – darunter Energie, Wasser, Lebensmittel, Gesundheit, Transport und Entsorgung. Der Regelschwellenwert liegt bei 500.000 versorgten Einwohnern, kann aber im Einzelfall unterschritten werden. Insbesondere im Utilities-Bereich sind zahlreiche Stadtwerke betroffen.

Betreiber müssen nach dem KRITIS-Dachgesetz und darüber hinaus:

  • physische Risiken systematisch analysieren,
  • einen Resilienzplan vorlegen,
  • Maßnahmen umsetzen und dokumentieren.

Verstöße sind mit Bußgeldern bis zu einer Million Euro bewehrt und die Geschäftsleitung haftet persönlich (§ 20 KRITIS-Dachgesetz).

Alternative Lieferketten nach § 13: Vom Nice-to-have zur Rechtspflicht

§ 13 verpflichtet Betreiber zur Identifikation alternativer Lieferketten, um die Wiederaufnahme kritischer Dienstleistungen im Krisenfall sicherzustellen. Was bislang als strategische Empfehlung galt – systematisches Dual- oder Multi-Sourcing für versorgungskritische Bedarfe –, wird durch das KRITIS-Dachgesetz zur gesetzlichen Pflicht mit Nachweischarakter.

Für jede versorgungskritische Warengruppe muss der Einkauf belegen können, dass alternative Bezugsquellen identifiziert, qualifiziert und im Bedarfsfall aktivierbar sind. Konkret betrifft das beispielsweise:

  • Energieversorger: Schaltanlagen-Ersatzteile,
  • Wasserversorger: Aufbereitungschemikalien,
  • ÖPNV und Industrie: Pumpenersatzteile mit verlängerten Lieferzeiten aus Asien.

Die bloße Benennung eines Zweitlieferanten reicht nicht: Er muss tatsächlich lieferfähig sein – und das muss prüfungsfest dokumentiert sein.

Externe Dienstleister vertraglich neu aufstellen

Das KRITIS-Dachgesetz fordert ein angemessenes Sicherheitsmanagement auch für Beschäftigte von Auftragnehmern. Für den Einkauf bedeutet das: Bei der Vergabe von Wartungs-, Bau- oder IT-Dienstleistungen an kritischen Anlagen müssen Sicherheitsanforderungen an das eingesetzte Personal vertraglich verankert werden – inklusive Subunternehmer-Kette.

Viele Rahmenverträge in der kritischen Infrastruktur sind historisch gewachsen und enthalten entsprechende Klauseln nicht. Wer die Wartung einer Umspannanlage extern vergibt, muss künftig sicherstellen, dass die eingesetzten Techniker Zugangsregelungen und Sicherheitsprotokolle kennen und einhalten. Auch die geforderte Schulung externer Mitarbeiter mit Bezug zu Resilienzmaßnahmen muss vertraglich abgebildet und nachverfolgt werden.

Damit wird die Vertragsgestaltung zu einer Kernaufgabe im Einkauf.

Risikoanalyse nach § 12: Klima, Geopolitik, Interdependenzen

§ 12 verpflichtet Betreiber, mindestens alle vier Jahre eine eigene Risikoanalyse durchzuführen. Methodisch ist sie weit anspruchsvoller als bisher übliche Lieferantenbewertungen. Verpflichtend zu erfassen sind:

  • natürliche Risiken einschließlich Klimafolgen wie Hitze, Stürme oder Überschwemmungen,
  • technische Risiken,
  • menschlich verursachte Bedrohungen einschließlich hybrider Angriffe,
  • sektorübergreifende und grenzüberschreitende Abhängigkeiten.

Der Einkauf verfügt dabei über die entscheidenden Daten:

  • Wer liefert welche Komponenten aus welchem Land mit welcher Vorlaufzeit?
  • Welche Klumpenrisiken bestehen bei Lieferanten oder Regionen?
  • Welche Abhängigkeiten existieren bei Tier-2- und Tier-3-Lieferanten?

In vielen Unternehmen liegen diese Informationen verstreut in ERP-Systemen, Rahmenverträgen und im Kopfwissen einzelner Einkäufer. Wer als Einkaufsleiter diese Daten strukturiert und sich frühzeitig als Prozesseigner der Risikoanalyse positioniert, stärkt zugleich die strategische Rolle der Funktion.

Auditfähige Dokumentation: Pflicht im KRITIS-Dachgesetz

Die zuständige Behörde – im Energiesektor etwa die Bundesnetzagentur – kann die Einhaltung der Resilienzpflichten überprüfen, Audits anordnen und Vor-Ort-Prüfungen durchführen. Nachweise müssen auf Verlangen vorgelegt werden; bei Mängeln drohen Beseitigungspläne und Bußgelder.

Für den Einkauf heißt das: Folgende Nachweise müssen lückenlos und zeitnah abrufbar sein:

  • Kritikalitätsbewertungen pro Warengruppe,
  • Dokumentation alternativer Lieferquellen,
  • vertragliche Sicherheitsanforderungen,
  • Schulungsnachweise externer Dienstleister.

Wer hier ad hoc arbeitet, gerät im Prüfungsfall in Erklärungsnot.

Fristen im KRITIS-Dachgesetz: Was wann zu liefern ist

Die Vorlaufzeit für Lieferantenqualifizierung, Vertragsanpassungen und Prozessumstellungen sollte nicht unterschätzt werden.

Meilenstein Zeitpunkt
Beginn der Registrierungsfrist Juli 2026
Vorlage Risikoanalyse 9 Monate nach Registrierung
Vorlage Resilienzplan 10 Monate nach Registrierung
Wiederholung Risikoanalyse mindestens alle 4 Jahre

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5 Prioritäten für Einkaufsleiter beim KRITIS-Dachgesetz

Fünf Handlungsfelder verdienen klare Priorität, wenn das KRITIS-Dachgesetz im Einkauf operativ verankert werden soll:

Besprechung zur Entwicklung eines Innovationsprozesses

Von der Pflicht zur Umsetzung: Unsere Beratung zum KRITIS-Dachgesetz

Wir unterstützen Betreiber kritischer Infrastrukturen bei der operativen Umsetzung der neuen Anforderungen im Einkauf – von der Kritikalitätsbewertung über die Qualifizierung alternativer Lieferketten bis zum auditfähigen Resilienzplan.

KRITIS-Dachgesetz: Anforderungen und Umsetzung KRITIS-Dachgesetz: Anforderungen und Umsetzung

KRITIS-Dachgesetz im Einkauf: Strategische Chance, nicht nur Pflicht

Das KRITIS-Dachgesetz verschiebt Resilienz vom Nischenthema in den operativen Kern des Unternehmens. Der Einkauf ist dabei nicht Erfüllungsgehilfe, sondern Schlüsselakteur. Wer Lieferketten resilient aufstellt, Lieferanten nach Sicherheitskriterien steuert und die Risikoanalyse mit belastbaren Beschaffungsdaten unterfüttert,

  • sichert regulatorische Compliance,
  • reduziert Ausfallrisiken,
  • schützt Marktstellung sowie Kundenvertrauen,
  • liefert der Geschäftsleitung das Fundament für ihre persönliche Haftungsabsicherung nach § 20.

Für Einkaufsleiter ist das KRITIS-Dachgesetz damit auch eine Chance: Es liefert Argumente für Budget, Personal und Mandat, die in strategischen Diskussionen lange gefehlt haben. Wer jetzt die Initiative ergreift, positioniert seinen Einkauf als unverzichtbaren Bestandteil der Unternehmensresilienz.

Pflichten, Fristen, Prioritäten: KRITIS-Dachgesetz als Onepager

Alle Kernpunkte, die Sie jetzt wissen müssen, kompakt auf einer Seite. Ideal für die Vorlage in Geschäftsleitung, Risiko-Komitee oder beim nächsten Quartalsmeeting.

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Verfasst von

Ein Mann mit kurzen rötlich-braunen Haaren, der ein hellblaues Button-up-Hemd trägt, steht lächelnd vor einem schlichten hellen Hintergrund.

Stefan Fassbinder

Senior Manager

valantic

berät Betreiber kritischer Infrastrukturen bei der Umsetzung von Resilienz- und Regulatorikanforderungen im Einkauf.

Jan Laakmann, valantic

Jan Laakmann

Partner

valantic

verantwortet das Beratungsangebot zu KRITIS-Dachgesetz, Lieferkettenresilienz und operativer Risikosteuerung.

Sie wünschen ein Beratungsgespräch?

Ob erste Standortbestimmung, Sparring zur Risikoanalyse nach § 12 oder konkrete Umsetzungsfragen zum KRITIS-Dachgesetz im Einkauf – schreiben Sie uns über das Formular kurz, was Sie beschäftigt. Wir melden uns mit einem Vorschlag für ein erstes, unverbindliches Gespräch zurück.

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