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Glossar

Digital Accessibility: Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit oder „digital accessibility“ beschreibt die uneingeschränkte Zugänglichkeit von digitalen Plattformen und Services wie Webseiten, Onlineshops und Apps. Accessibility im Internet zielt darauf ab, allen Menschen den Zugang zu elektronischen Informationen und Kommunikationstechnologien zu ermöglichen – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Grundgedanke ist, Barrieren im Internet für Personen mit Behinderungen abzubauen und sicherzustellen, dass digitale Anwendungen auch mit entsprechenden Hilfsmitteln nutzbar sind.

Warum ist digitale Barrierefreiheit wichtig?

Nahezu alle Bereiche unseres Lebens verlagern sich zunehmend ins Digitale. Der barrierefreie Zugang zu Web-Inhalten und Services ist ein wichtiger Beitrag für digitale Teilhabe und Inklusion. Neben den moralischen und ethischen Aspekten ist Accessibility auch aus rechtlicher Sicht von Bedeutung und in gesetzlichen Richtlinien verankert – als Menschenrecht, von dem niemand ausgeschlossen werden darf.

Für wen ist digitale Barrierefreiheit?

Auch wenn Accessibility in erster Linie auf Menschen mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung abzielt, bietet es Vorteile für weit mehr Nutzergruppen, z. B.

  • Senior*innen und Kinder
  • Personen, die nur vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind
  • Nicht-Muttersprachler*innen

Eine barrierefreie Gestaltung geht Hand in Hand mit optimaler Benutzerfreundlichkeit (Usability), von der alle Anwender*innen profitieren: Eine Plattform, auf der sich jede*r einfach zurechtfindet und problemlos die gewünschten Funktionen und Informationen nutzen kann, bereichert das Online-Erlebnis für alle.

Welche Gesetze und Richtlinien gelten für digitale Barrierefreiheit?

Sowohl auf internationalen als auch europäischen und nationalen Ebenen haben Gesetzgeber und Institutionen konkrete Richtlinien zu digitaler Barrierefreiheit formuliert. In der EU sind öffentliche Auftraggeber bereits seit September 2020 dazu verpflichtet, ihre Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten. Diese Pflicht besteht mit Inkrafttreten des European Accessibility Acts (EAA) ab Juni 2025 auch für einen Großteil privater Unternehmen in der EU. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Rechtsgrundlagen und Richtlinien zu digitaler Barrierefreiheit:

WCAG: Web Content Accessibility Guidelines

Mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) hat das World Wide Web Consortium (W3C) eine Vorlage für digitale Barrierefreiheit im Internet definiert. Dieser international anerkannte Standard unterteilt sich in vier Prinzipien (Anforderungskriterien) und umfasst in der aktuellen Version (WCAG 2.2) mehr als 85 Empfehlungen (Erfolgskriterien) für die Erstellung barrierefreier Webinhalte. Den Grad der erfolgreichen Umsetzung geben drei Barrierefreiheitsstufen an: A (niedrigste Stufe), AA und AAA (höchste Stufe).

Die vier Prinzipien der WCAG sind:

  • Wahrnehmbarkeit
  • Bedienbarkeit
  • Verständlichkeit
  • Robustheit

EAA: European Accessibility Act

In den EU-Ländern ist der European Accessibility Act (EAA) die gesetzlich verpflichtende Basis für digitale Barrierefreiheit. Der EAA gilt ab dem 28. Juni 2025 für private Unternehmen, die mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigen und über zwei Millionen Euro Jahresumsatz erzielen. Die Richtlinie verpflichtet diese Unternehmen, Online-Angebote und Services für Endverbraucher*innen (B2C) barrierefrei zu gestalten. Auch die Schweiz wird die neuen Regelungen in ihre Bundesgesetze aufnehmen.

BFSG: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

In Deutschland verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Unternehmen zur Umsetzung des EAA. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bezieht sich auf die Prinzipien der WCAG und gilt ebenfalls ab dem 28. Juni 2025.

BITV: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

Anwendung findet der EAA durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), die auf der europäischen Norm EN 301 549 basiert. Die Verordnung enthält spezifische Vorgaben zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit und umfasst ergänzend zu den WCAG weitere 30 Kriterien.

BGG: Behindertengleichstellungsgesetz

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten, gilt allerdings ausschließlich für staatliche Institutionen.

EN 301 549

Die Europäische Norm 301 549 mit dem Titel „Accessibility requirements for ICT products and services“ definiert Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik des öffentlichen Sektors und gilt als verbindlicher Standard. Die EN spezifiziert die Bedeutung der WCAG-Prinzipien und erweitert diese um weitere Kriterien, z. B. zu Barrierefreiheits-Funktionen, Support und Kommunikation.

Was bedeuten die WCAG für digitale Barrierefreiheit in der Praxis? 

Die Einhaltung der WCAG allein stellt noch nicht sicher, dass Web-Inhalte EAA-konform barrierefrei sind. Dennoch liefern die WCAG eine Grundlage für die barrierefreie Gestaltung, weshalb es sich empfiehlt, sich genauer mit den Prinzipien und Anforderungskriterien auseinanderzusetzen.

WCAG-Prinzip #1: Wahrnehmbarkeit

Dieses Prinzip ist vor allem für Menschen mit visuellen, auditiven und kognitiven Einschränkungen relevant (z. B. bei Seh-, Hör- oder Konzentrationsschwäche). Anforderung ist, Inhalte so darzustellen, dass diese für alle Nutzer*innen erkennbar sind. Um das zu erreichen, müssen Informationen über mehrere Sinne wahrnehmbar sein, u. a. durch:

  • Untertitel in Videos
  • Transkripte zu Tonspuren
  • Alternativ-Texte (Alt-Texte) als Bildbeschreibung
  • Farbkontraste
  • Lesbarkeit sämtlicher Text-Inhalte durch Sprachausgabesysteme

WCAG-Prinzip #2: Bedienbarkeit

Die Benutzeroberfläche (User Interface, UI) muss so gestaltet sein, dass alle Anwender*innen problemlos mit den Inhalten und Bedienelementen (z. B. Formulare, Schaltflächen) interagieren und gewünschte Informationen erreichen können. Das Prinzip rückt die Usability in den Fokus und hilft insbesondere Menschen mit kognitiven oder motorischen Einschränkungen. Die Umsetzung erfolgt u. a. durch:

  • Sicherstellung mehrerer Bedienmöglichkeiten (per Maus, Tastatur, Touch-Steuerung, Sprache)
  • Steuerelemente zum Stoppen oder Ausblenden von automatisch abspielenden Informationen
  • sichtbare Fokus-Zustände für Tastaturbedienbarkeit

WCAG-Prinzip #3: Verständlichkeit

Damit Anwender*innen jederzeit verstehen, wo sie sich auf einer Seite befinden, welche Optionen sie haben und wohin sie navigieren, müssen Informationen und die Bedienung durchgehend klar und nachvollziehbar sein. Diese Anforderung geht auch mit guter Lesbarkeit einher und erleichtert die Nutzung u. a. für Personen mit kognitiven Einschränkungen, für Nicht-Muttersprachler*innen sowie Fachfremde, u. a. durch:

  • angemessene Schriftgrößen, Zeilen- und Zeichenabstände, anpassbare Textgrößen
  • Verzicht auf durchgängige Großschreibung oder Kursivstellung ganzer Absätze
  • Vermeidung von Fremdwörtern, Fachbegriffen und Abkürzungen
  • konsistente Navigation
  • eindeutige Fehlerhinweise

WCAG-Prinzip #4: Robustheit

Dieses Prinzip fokussiert technologische Anforderungen, genauer die browser- und plattformübergreifende Kompatibilität. Inhalte müssen durch eine Vielzahl von Benutzeragenten und Hilfstechnologien (Webbrowser, Screenreader, assistive Technologien) korrekt gelesen und interpretiert werden können. Die Umsetzung erfolgt u. a. durch:

  • vollständige, fehlerfreie Implementierung von Inhalten
  • ein semantisch hochwertiges HTML
  • Statusmeldungen zum Erfolg oder Ergebnis einer ausgeführten Aktion sowie den Fortschritt eines Prozesses

Wie setze ich digitale Barrierefreiheit EAA-konform um?

Wer die Richtlinien umsetzen möchte, merkt schnell, dass digitale Barrierefreiheit über einzelne Fach- und Kompetenzbereiche hinausgeht. Insbesondere die EAA-konforme barrierefreie Gestaltung umfasst einen ganzheitlichen Entwicklungsprozess, der sowohl technische und gestalterische als auch redaktionelle und kommunikative Aspekte umklammert. Für die systemische und ganzheitliche Integration spielen u. a. folgende Aufgabenbereiche zusammen:

UX- & UI-Design

Für die barrierefreie Gestaltung sollten Design-Teams u. a. folgende Aspekte berücksichtigen:

  • einheitliche Seitenstruktur für eine intuitive Navigation
  • Typografie (Schriftgrößen, Zeilen- und Zeichenabstände)
  • kontrastreiche Darstellung (Texte und Interaktionselemente)
  • allgemeine Usability (z. B. Verzicht auf unangekündigte Effekte wie Autoplay)

Programmierung

Ein semantisch hochwertiges HTML ist Basis für valide Codes, barrierefreie Features und eine logische Seitenstruktur. Was das IT-Team u. a. sicherstellen muss:

  • Kompatibilität (Geräte- und Browserunabhängigkeit)
  • Responsives Design
  • Lesbarkeit durch alternative Ein- und Ausgabegeräte (z. B. Screenreader, Sprachsteuerung)
  • Eingabehilfen bei Formularen (AutoFill-Vorschläge, konkrete Hinweise bei fehlenden oder falschen Eingaben)
  • Nutzung von ARIA-Landmarks (HTML-Attribute)

Content-Erstellung

Barrierefreie Informationen sind nicht nur verständlicher, sondern auch ein Plus für SEO und die Auffindbarkeit im Netz. Aufgaben von Content Creator*innen bei der Erstellung barrierefreier Inhalte sind:

  • logische Headline-Hierarchie (H1, H2, H3).
  • Vermeidung von Fachjargon, Fremdwörtern und Abkürzungen
  • Alternativ-Texte für visuelle Inhalte (Bilder und Grafiken)
  • Multimedia-Alternativen (Untertitel, Transkripte)
  • eindeutige Beschriftung von interaktiven Elementen (z. B. Schaltflächen: „Weiter zur Kasse“ statt nur „Weiter“)

Workflow-Optimierung

Neben einer initialen Analyse des Barrierefreiheitsgrades und der Implementierung entsprechender Features erfordert die langfristige Einhaltung von Accessibility-Richtlinien grundlegendes Verständnis für den Mehrwert digitaler Barrierefreiheit sowie langfristige Maßnahmen, um Zugangs- und Nutzungshürden dauerhaft abzubauen. Dazu gehören:

  • interne Trainings & Schulungen zur Etablierung entsprechender Denk- und Arbeitsweisen in der Organisation
  • kontinuierliches Monitoring der Systeme und Plattformen
  • automatisierte & manuelle Tests

Wie kann ich digitale Barrierefreiheit meiner Web-Präsenz testen?

In der Praxis werden manuelle und automatisierte Testverfahren kombiniert, weil automatisierte Tools nicht alle Issues identifizieren können. Manuelle Bedienbarkeits-Tests sollten durch geschulte Entwickler*innen sowie Anwender*innen durchgeführt werden. Ein initialer Quick Check kann einen Überblick über vorhandene Schwachstellen und Barrieren bieten. Bei einem ganzheitlichen Accessibility Audit können neben der Einhaltung aller Compliance-Standards weitere Optimierungspotenziale hinsichtlich der Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit aufgedeckt werden. Darüber hinaus kann ein umfassendes CX-Monitoring detailliert Aufschluss über das Barrierefreiheitslevel, die Usability und Performance einer Plattform geben.

Welche Online-Tools helfen bei der barrierefreien Web-Gestaltung?

Die Web Accessibility Initiative (WAI), ein Bereich innerhalb des W3C, hat eine Liste mit Tools und Online-Diensten zur Verfügung gestellt. Diese können in Teilbereichen für die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit hilfreich sein, etwa bei Entwicklungsprozessen, ersten Einschätzungen und beim Allgemeinverständnis für die Barrierefreiheit einer Plattform.

Achtung: Diese automatisierten, standardisierten Testing-Tools fokussieren sich überwiegend auf die WCAG und einzelne Kriterien zum Erreichen der Barrierefreiheitsstandards. Sie gewährleisten keine vollständige und EAA-konforme Umsetzung.

Wie profitieren Unternehmen von digitaler Barrierefreiheit?

Allein in Deutschland leben rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen. Durch eine barrierefreie digitale Gestaltung stellen Unternehmen sicher, dass diese Menschen ihre Marke, Produkte und Dienstleistungen wahrnehmen, verstehen und in Anspruch nehmen können. Diese potenziellen Kund*innen durch inklusive digitale Angebote einzuschließen, ist aus geschäftlicher Sicht ein Plus für die Marktreichweite. Darüber hinaus bietet eine barrierefreie Web-Präsenz weitere Vorteile und Business-Potenziale für Unternehmen:

    • Erweiterung des Nutzerkreises: Durch die barrierefreie Gestaltung sind Angebote für einen breiteren Nutzerkreis und eine größere Zielgruppe zugänglich.
    • Bessere Usability: Digitale Barrierefreiheit bedeutet optimale Usability und intuitive Online-Erlebnisse, wovon alle Nutzer*innen profitieren.
    • Höhere Kundenzufriedenheit: Verständliche, problemlos bedienbare Plattformen führen Nutzer*innen schnell und zuverlässig zum Ziel – beste Voraussetzung für mehr Kundenzufriedenheit, eine höhere Kaufbereitschaft und wiederkehrende Kund*innen.
    • Steigerung der Conversion Rate: Eine ganzheitlich ansprechende User Experience wirkt sich positiv auf die Conversion Rate und den durchschnittlichen Warenkorbwert aus, was Umsätze steigern kann.
    • SEO-Effekte & Performance-Plus: Da höhere Code- und Content-Standards berücksichtigt werden, schneiden barrierefreie Plattformen im Suchmaschinen-Ranking besser ab, was die Auffindbarkeit verbessert.
    • Vereinfachte Qualitätssicherung: Verbindliche Richtlinien für die barrierefreie Gestaltung geben Orientierung bei der Content-Optimierung und -Pflege, aber auch bei Design- und Entwicklungsfragen.
    • Positives Marken-Image: Diversity und Inklusion gewinnen in allen Lebensbereichen an Bedeutung. Digitale Barrierefreiheit ist ein Beitrag dazu und vermittelt Werte, die sich positiv auf die Markenwahrnehmung auswirken.

Welche Rolle spielt Accessibility für B2B-Unternehmen?

Im alltäglichen Umgang mit digitalen Angeboten wird Accessibility zunehmend zum Standard und Qualitätsmerkmal von Web-Auftritten. Auch wenn Gesetze und Richtlinien bislang nur B2C-Unternehmen und staatliche Stellen verpflichten, wird digitale Barrierefreiheit auch im B2B-Kontext zum Erfolgs- und Wettbewerbsfaktor. Denn was Nutzer*innen im Privaten kennenlernen und schätzen, erwarten sie auch im Geschäftlichen und in ihrer Arbeitswelt. Die steigende Bedeutung digitaler Barrierefreiheit ist somit mehr als eine Reaktion auf rechtliche Vorgaben.

Wo finde ich Unterstützung für die barrierefreie Gestaltung meiner Web-Inhalte?

Spezialisierte Dienstleister bieten entsprechende Beratung und begleiten bei Bedarf den gesamten Entwicklungsprozess – vom initialen Quick Check oder umfassenden Accessibility Audit bis hin zur Umsetzung geltender Barrierefreiheitsstandards, Schulungen und der langfristigen Workflow-Optimierung. Basierend auf Erfahrungen von Betroffenen sowie den gesetzlichen Richtlinien betrachten geschulte und zertifizierte Expert*innen das ganzheitliche Potenzial für das Online-Geschäft. Bei den ersten Schritten zu digitaler Barrierefreiheit können Content-Angebote wie Praxisleitfäden, Checklisten und Webinare hilfreich sein. valantic stellt für diese Zwecke praxisnahe Inhalte zur Verfügung:

Frau vor einem Bildschirm kommuniziert in Gebärdensprache

Praxisleitfaden (Blog) – Handlungsempfehlungen und Tipps für barrierefreie Onlineshops

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Businessman working at office

Checkliste (Download) – Barrierefreie Online-Erlebnisse als Umsatzhebel in B2B & B2C

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Zwei Geschäftsleute im Gespräch mit Blick auf ein Tablet

FAQ (Download) – Fragen & Antworten rund um den EAA

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Adam Machtelewski und Maria Kern auf der Accessibility Masterclass auf der K5 2024

K5 Masterclass (on Demand) – Aus Mobile First wird Accessibility First

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Enkelin und Großmutter nutzen auf dem Smartphone eine EAA-konforme Plattform oder einen barrierefreien Onlineshop

Webinar (on Demand) – Erfolgsstrategien und Praxisbeispiele für rechtsichere Accessibility

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Frauen, die eine Lasche halten

End-to-End Accessibility Support – Das komplette Beratungs- und Leistungsportfolio von valantic

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