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Mehr über uns erfahrenNachhaltigkeitsziele der EU
Die EU Taxonomie ist ein Instrument, das zur Festlegung von einheitlichen Standards für nachhaltige Investitionen in der Europäischen Union entwickelt wurde. Sie definiert Bewertungskriterien, anhand derer sowohl Investoren als auch die Unternehmen selbst bewerten können, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig gilt. Ziel der Taxonomie ist es, den Übergang zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten und umweltverträglichen Wirtschaft zu fördern, darunter zählen insbesondere auch der Klimaschutz und eine effiziente Anpassung an den Klimawandel. Dafür sollen Investitionen gelenkt und Transparenz geschaffen werden. Die EU Taxonomie dient als Leitfaden für Investitionen, die den Wandel unterstützen und zur Erreichung der langfristigen Umweltziele der Europäischen Union beitragen.
Klimaneutralität bis zum Jahr 2050
Förderung von erneuerbaren Energien
Förderung der Kreislaufwirtschaft
Reduzierung des Treibhausgas-Niveaus bis 2030 um 55 %
Unternehmen müssen jetzt handeln, um sich an die Anforderungen der EU-Taxonomie anzupassen. Die frühzeitige Anpassung bietet nicht nur die Chance, potenzielle Risiken zu minimieren und von bevorzugten Finanzierungsbedingungen zu profitieren, sondern positioniert Unternehmen auch als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit. Angesichts des zunehmenden Bewusstseins und der Forderungen der Stakeholder nach mehr ökologischer Verantwortung ist die Auseinandersetzung mit der EU-Taxonomie nicht nur eine Frage der Compliance, sondern auch ein strategischer Schritt, um in einer zunehmend umweltbewussten Wirtschaft erfolgreich zu sein. Das erfahrene Team von valantic unterstützt Ihr Unternehmen dabei, ein grundlegendes Verständnis für die Anforderungen der EU-Taxonomie zu entwickeln und diese ordnungsgemäß umzusetzen. Dabei strukturieren wir Ihre Geschäftsstrategie gemäß der EU Taxonomie und optimieren Ihre Geschäftsprozesse. Somit erzielt Ihr Unternehmen neben den positiven Effekten auf die Umwelt und die Wirtschaftlichkeit einen Mehrwert in der Entwicklung interner Prozesse.
Die vier Säulen der EU Taxonomie
Die EU-Taxonomie spielt eine maßgebliche Rolle auf dem Weg zu einer grüneren Wirtschaft in Europa. Ihre Grundlage bilden vier Säulen, die sich wie folgt definieren lassen:
Klare Definitionen der Nachhaltigkeitsthemen
Die Taxonomie legt verbindliche Anforderungen bzw. Standards fest, die sich sowohl an Unternehmen als auch an Banken und den Kapitalmarkt richten. Anhand dieser einheitlichen Definitionen für nachhaltiges Wirtschaften können die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Betroffenen gemessen und beurteilt werden.
Gesetze und Verordnungen
Die EU-Taxonomie fördert die Schaffung und Umsetzung von Gesetzen und Vorschriften, die nachhaltige Praktiken unterstützen. Dies umfasst bspw. Gesetze zur Förderung von erneuerbaren Energien, wie das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) oder Emissionshandelssysteme wie der Europäische Emissionshandel (EU-ETS), die Unternehmen dazu anregen, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren und vermehrt in umweltfreundlichere Technologien zu investieren.
Transparenz
Unternehmen sind dazu verpflichtet, Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen und -leistungen transparent darzustellen. Das bedeutet, dass operative und investive Ausgaben (OPEX und CAPEX) sowie deren Ausrichtung an den Richtlinien der EU-Taxonomie klar kommuniziert werden müssen. Des Weiteren zielt die Taxonomie darauf ab, dass auch die Einnahmen, wie bspw. EBIT, entsprechend der Taxonomie-Quoten berücksichtigt und erörtert werden.
Finanzierung
Im Finanzbereich dient die Taxonomie als Leitfaden für Finanzinstitute, um sicherzustellen, dass Investitionen den Nachhaltigkeitskriterien entsprechen. Dafür müssen diese klar offenlegen, inwiefern und in welchem Maße sie welche Unternehmen finanzieren. Außerdem können Finanzinstitutionen Taxonomie-Quoten bei Unternehmen verwenden, um ihr Portfolio ökologisch nachhaltiger zu gestalten und so Kredite bevorzugt an Organisationen geben, die hohe Taxonomie-Quoten aufweisen können. Somit werden Unternehmen, die nachhaltige Finanzströme ausweisen können, bei der Kreditvergabe bevorzugt.
Welche Akteure sind berichtspflichtig? Welche Fristen müssen für die Umsetzung beachtet werden?
1. Januar 2021
Berichterstattung durch große Unternehmen, die bereits nach der NFRD berichten müssen
1. Januar 2025
Berichterstattung durch alle anderen großen Unternehmen
1. Januar 2026
Berichterstattung durch alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen mit der Ausnahme von Kleinstunternehmen
Die NFRD steht kurz für die Non-Financial Reporting Directive und betrifft Unternehmen mit über 500 Beschäftigten. Des Weiteren werden die in der Abbildung genannten verschiedenen Unternehmensgrößen wie folgt definiert:
Unternehmen, die zwei aus den folgenden drei Punkten erfüllen:
Welche Daten müssen angegeben werden?
Im Rahmen der EU-Taxonomie müssen berichtspflichtige Akteure verschiedene Arten von Daten offenlegen, um zu zeigen, wie ihre wirtschaftlichen Aktivitäten mit den Kriterien für ökologische Nachhaltigkeit übereinstimmen. „Taxonomiefähig“ bedeutet hierbei, dass eine wirtschaftliche Aktivität bestimmte Kriterien erfüllt, die sie gemäß der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig ausweist bzw. mit diesen in Einklang steht. Wirtschaftliche Aktivitäten werden erst dann als „taxonomiekonform“ betitelt, wenn sie nicht nur den Kriterien der EU-Taxonomie entsprechen, sondern auch alle erforderlichen Anforderungen erfüllen, um als nachhaltige Aktivität eingestuft werden zu können. Die genauen Angaben können je nach Art des Akteurs und der wirtschaftlichen Aktivität variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie:
Beschreibung der wirtschaftlichen Aktivitäten
Unternehmen müssen beschreiben, welche ihrer Aktivitäten als taxonomiefähig gelten könnten.
Umsatzanteil
Der Anteil des Umsatzes, der aus taxonomiefähigen Aktivitäten generiert wird.
Investitions- und Betriebsausgaben
Der Anteil der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (OpEx), der in taxonomiekonforme Aktivitäten fließt
Ausrichtung der Aktivitäten
Unternehmen müssen darlegen, wie ihre Aktivitäten zu den sechs Umweltzielen der Taxonomie beitragen.
Do No Significant Harm (DNSH)-Prinzip
Unternehmen müssen nachweisen, dass die als nachhaltig berichteten Aktivitäten nicht zu einer erheblichen Schädigung eines der anderen Umweltziele führen.
Soziale Mindestsafeguards
Unternehmen müssen bestätigen, dass sie bestimmte soziale Standards einhalten.
Diese Informationen sollen Transparenz schaffen und Investoren sowie anderen Stakeholdern ermöglichen, die Nachhaltigkeit von Unternehmen und Finanzprodukten besser zu bewerten.
Welche Herausforderungen entstehen für Unternehmen?
Die Implementierung der EU-Taxonomie bringt für Unternehmen eine Reihe von Herausforderungen mit sich, die sowohl strukturelle als auch operative Anpassungen erforderlich machen. Zu den wesentlichen Herausforderungen gehören:
Komplexität
Die detaillierten und umfangreichen Anforderungen der Taxonomie können insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen schwer zu navigieren sein.
Datenbeschaffung
Unternehmen müssen umfassende und präzise Daten zu ihren Umweltauswirkungen sammeln, was aufgrund externer Lieferketten und Produktionsprozesse schwierig sein kann.
Kosten
Die Anpassung an die Taxonomie kann kurzfristig erhebliche finanzielle Investitionen erfordern, auch in Systeme zur Datenerfassung und -berichterstattung.
Schulung
Mitarbeiter müssen in den Anforderungen der Taxonomie geschult werden, was zusätzliche Ressourcen erfordert.
Geschäftsmodellanpassung
Unternehmen müssen möglicherweise ihre Geschäftsmodelle und -strategien überarbeiten, um den Kriterien der Taxonomie zu entsprechen.
Regulatorische Unsicherheit
Die fortlaufende Entwicklung der Taxonomie und verwandter Vorschriften erfordert eine flexible Anpassung der Unternehmensstrategien.
Trotz dieser Herausforderungen bietet die EU-Taxonomie auch Chancen, Nachhaltigkeitsbemühungen zu stärken und neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen.
Die EU Taxonomie und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) etablieren Standards für einheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattung, um die Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit von nicht-finanziellen Kennzahlen (CSRD) und nachhaltigen Finanzströmen (EU Taxonomie) sicherzustellen. Unternehmen, die den Anforderungen der CSRD entsprechen, sind ab dem Jahr 2024 dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Da die Taxonomie und die CSRD thematisch Überschneidungen aufweisen, sind die betroffenen Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung auch gemäß der EU Taxonomie zu vollziehen. Zukünftig werden allein in Deutschland 15.000 Unternehmen betroffen sein, darunter börsennotierte Unternehmen, Organisationen mit mehr als 250 Mitarbeitenden sowie Finanzinstitute.
Auswirkungen auf Banken
Auch Banken sind zukünftig dazu verpflichtet, ein umfassendes Nachhaltigkeitsreporting zu erstellen. Dabei müssen sie die Höhe Ihres Exposures in folgenden Bereichen offenlegen:
Anhand dieser ausführlichen Berichterstattung werden die Exposures vergleichbar gemacht. Zudem können bestehende Risiken und Nachhaltigkeitsstrategien der einzelnen Banken analysiert und beurteilt werden. Ab Anfang 2024 müssen die Banken zwei weitere Informationen preisgeben. Diese sind:
Durch die Klassifizierung von Wirtschaftstätigkeiten in die Bereiche „grün“ und „nicht grün“ ermöglicht die EU Taxonomie zukünftigen Investoren, nachhaltige Anlagen besser zu identifizieren und zu bewerten. Die Nachfrage nach umweltfreundlichen Anlagen und das Interesse von Unternehmen und Emittenten an nachhaltigen Finanzprodukten werden stetig zunehmen, wodurch das Kapital vermehrt in taxonomiekonforme Aktivitäten fließen wird. Außerdem soll ebenfalls ein jährliches Reporting erstellt werden, welches die Investoren klar darüber informiert, ob die Emissionserlöse nachhaltig eingesetzt werden.
In Zukunft werden Banken also dazu verpflichtet sein, relevante Kennzahlen offenzulegen. Finanzinstitute haben auch ein Interesse an der Steigerung ihrer Quoten, da sie dadurch einen Wettbewerbsvorteil erzielen. Wenn die Forderung der Anleger nach nachhaltigen Investitionen weiter steigen, werden voraussichtlich Kredite für Unternehmen priorisiert, die hohe Taxonomie-Quoten aufweisen.
Die EU Taxonomie basiert auf sechs Zielen, die als Grundlage für die Bestimmung nachhaltiger, wirtschaftlicher Aktivitäten dienen. Sie sind entscheidende Faktoren sowohl für die Einordnung als auch für die Bewertung von nachhaltigen Investitionen. Unternehmen sollten mit Ihren Aktivitäten mindestens auf ein Ziel einzahlen, ohne einem anderen signifikant zu schaden (do no significant harm Prinzip). Die Nachhaltigkeitsziele lauten wie folgt:
Klimaschutz
Klimawandelanpassungen
Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen
Schutz der Biodiversität
Reduzierung von Umweltverschmutzung
Kreislaufwirtschaft
Hinsichtlich dieser Ziele betrachtet die Taxonomie drei Kategorien, anhand derer wirtschaftliche Tätigkeiten gemessen werden:
Ein Beitrag steuert aktiv zu einem der Nachhaltigkeitsziele bei und beeinträchtigt dabei keins der anderen Ziele. (DNSH: do not significant harm)
Eine Tätigkeit stellt für andere Wirtschaftsaktivitäten eine deutliche Hilfe dar, um einen bedeutenden Beitrag zu mindestens einem der Umweltziele zu leisten.
Übergangstätigkeiten sind Transitionsaktivitäten für die es derzeit keine CO₂-freundlicheren Alternativen gibt, sei es aus technologischen oder wirtschaftlichen Gründen. Sie tragen aber dennoch zum Ziel des Klimaschutzes bei.
Die Zukunft der EU-Taxonomie wird von einer zunehmenden Integration in verschiedene wirtschaftliche und finanzielle Bereiche geprägt sein. Zukünftig wird sie stets Verfeinerungen und Optimierungen unterliegen, um den sich ändernden Anforderungen bzw. Herausforderungen im Nachhaltigkeitsbereich gerecht zu werden. Anpassungen, die im Verlaufe der Zeit eintreten können, wären beispielsweise:
Wir helfen gerne weiter. Auf Basis unserer Projekterfahrung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und EU-Taxonomie können wir Sie unter anderem in folgenden Bereichen unterstützen:
Portfolio-Screening
Betroffenheitsanalyse und Unterstützung bei der Identifikation der taxonomiefähigen und später taxonomiekonformen Tätigkeiten
Ermittlung der Taxonomiequoten
Analyse bestehender Systemlandschaften und Prozesse
Durchführung von Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen
wie von der EU-Taxonomie vorgeschrieben
Entwicklung eines Soll-Konzepts
Entwicklung eines Soll-Konzepts zur Ermittlung der Taxonomie-KPIs und Spezifizierung von Anforderungen für zukünftige Prozesse/Berichtsjahre
Unterstützung bei der Erstellung eines Pilot-Berichts
Über Branchengrenzen hinweg setzen Mittelständler und DAX-Konzerne auf unsere Expertise in Projekten zu sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! In einem Erstgespräch sprechen wir unverbindlich über Ihre aktuellen Herausforderungen. Gemeinsam finden wir heraus, wie wir Sie bestmöglich unterstützen können und wie eine Zusammenarbeit aussehen würde.
Jan Laakmann
Partner
valantic Supply Chain & Procurement Consulting
Marco Fuhr
Managing Consultant
valantic
Dr. Jens Lehnen
Principal
valantic
Sebastian Badaghlou
Partner & Managing Director
valantic