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Nachhaltigkeitsziele der EU

EU-Taxonomie erfolgreich umsetzen und nachhaltig wirtschaften

Die EU-Taxonomie ist ein Instrument, das zur Festlegung von einheitlichen Standards für nachhaltige Investitionen in der Europäischen Union entwickelt wurde. Sie definiert Bewertungskriterien, anhand derer sowohl Investoren als auch die Unternehmen selbst bewerten können, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig gilt. Ziel der Taxonomie ist es, den Übergang zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten und umweltverträglichen Wirtschaft zu fördern, darunter zählen insbesondere auch der Klimaschutz und eine effiziente Anpassung an den Klimawandel. Dafür sollen Investitionen gelenkt und Transparenz geschaffen werden. Die EU-Taxonomie dient als Leitfaden für Investitionen, die den Wandel unterstützen und zur Erreichung der langfristigen Umweltziele der Europäischen Union beitragen.

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Langfristige Nachhaltigkeitsziele der EU

Klimaneutralität bis zum Jahr 2050

Förderung von erneuerbaren Energien

Förderung der Kreislaufwirtschaft

Reduzierung des Treibhausgas-Niveaus bis 2030 um 55 %

Unternehmen müssen jetzt handeln, um sich an die Anforderungen der EU-Taxonomie anzupassen. Die frühzeitige Anpassung bietet nicht nur die Chance, potenzielle Risiken zu minimieren und von bevorzugten Finanzierungsbedingungen zu profitieren, sondern positioniert Unternehmen auch als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit. Angesichts des zunehmenden Bewusstseins und der Forderungen der Stakeholder nach mehr ökologischer Verantwortung ist die Auseinandersetzung mit der EU-Taxonomie nicht nur eine Frage der Compliance, sondern auch ein strategischer Schritt, um in einer zunehmend umweltbewussten Wirtschaft erfolgreich zu sein. Das erfahrene Team von valantic unterstützt Ihr Unternehmen dabei, ein grundlegendes Verständnis für die Anforderungen der EU-Taxonomie zu entwickeln und diese ordnungsgemäß umzusetzen. Dabei strukturieren wir Ihre Geschäftsstrategie gemäß der EU-Taxonomie und optimieren Ihre Geschäftsprozesse. Somit erzielt Ihr Unternehmen neben den positiven Effekten auf die Umwelt und die Wirtschaftlichkeit einen Mehrwert in der Entwicklung interner Prozesse.

Office Team having Meeting At Large Desk In Their Office

Grüne Wirtschaft

Die vier Säulen der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie spielt eine maßgebliche Rolle auf dem Weg zu einer grüneren Wirtschaft in Europa. Ihre Grundlage bilden vier Säulen, die sich wie folgt definieren lassen:

Klare Definitionen der Nachhaltigkeitsthemen

Die Taxonomie legt verbindliche Anforderungen bzw. Standards fest, die sich sowohl an Unternehmen als auch an Banken und den Kapitalmarkt richten. Anhand dieser einheitlichen Definitionen für nachhaltiges Wirtschaften können die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Betroffenen gemessen und beurteilt werden.

Gesetze und Verordnungen

Die EU-Taxonomie fördert die Schaffung und Umsetzung von Gesetzen und Vorschriften, die nachhaltige Praktiken unterstützen. Dies umfasst bspw. Gesetze zur Förderung von erneuerbaren Energien, wie das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) oder Emissionshandelssysteme wie der Europäische Emissionshandel (EU-ETS), die Unternehmen dazu anregen, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren und vermehrt in umweltfreundlichere Technologien zu investieren.

Transparenz

Unternehmen sind dazu verpflichtet, Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen und -leistungen transparent darzustellen. Das bedeutet, dass operative und investive Ausgaben (OPEX und CAPEX) sowie deren Ausrichtung an den Richtlinien der EU-Taxonomie klar kommuniziert werden müssen. Des Weiteren zielt die Taxonomie darauf ab, dass auch die Einnahmen, wie bspw. EBIT, entsprechend der Taxonomie-Quoten berücksichtigt und erörtert werden.

Finanzierung

Im Finanzbereich dient die Taxonomie als Leitfaden für Finanzinstitute, um sicherzustellen, dass Investitionen den Nachhaltigkeitskriterien entsprechen. Dafür müssen diese klar offenlegen, inwiefern und in welchem Maße sie welche Unternehmen finanzieren. Außerdem können Finanzinstitutionen Taxonomie-Quoten bei Unternehmen verwenden, um ihr Portfolio ökologisch nachhaltiger zu gestalten und so Kredite bevorzugt an Organisationen geben, die hohe Taxonomie-Quoten aufweisen können. Somit werden Unternehmen, die nachhaltige Finanzströme ausweisen können, bei der Kreditvergabe bevorzugt.

Transparente Verantwortlichkeit Leitplanken der Taxonomie

Welche Akteure sind berichtspflichtig? Welche Fristen müssen für die Umsetzung beachtet werden?

1. Januar 2021

Berichterstattung durch große Unternehmen, die bereits nach der NFRD berichten müssen

1. Januar 2027

Gültigkeit für Unternehmen mit >1.000 Beschäftigten und >450 Millionen Euro jährlichem Nettoumsatz

Die NFRD (Non-Financial Reporting Directive) verpflichtete Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten zur nichtfinanziellen Berichterstattung.

Im Rahmen des Omnibus-Pakets wurde auch der Anwenderkreis der EU-Taxonomie neu gefasst. Berichtspflichtig sind nun keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mehr, sondern ausschließlich große Unternehmen, die zugleich unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. Die zugrunde liegenden Schwellenwerte (>1.000 Beschäftigten und >450 Millionen Euro jährlicher Nettoumsatz) entsprechen denen der CSRD.

Welche Daten müssen angegeben werden?

Im Rahmen der EU-Taxonomie müssen berichtspflichtige Akteure verschiedene Arten von Daten offenlegen, um zu zeigen, wie ihre wirtschaftlichen Aktivitäten mit den Kriterien für ökologische Nachhaltigkeit übereinstimmen. Taxonomiefähigbedeutet hierbei, dass eine wirtschaftliche Aktivität bestimmte Kriterien erfüllt, die sie gemäß der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig ausweisen kann bzw. mit diesen in Einklang stehen kann. Wirtschaftliche Aktivitäten werden erst dann als taxonomiekonformbetitelt, wenn sie nicht nur den Kriterien der EU-Taxonomie entsprechen, sondern auch alle erforderlichen Anforderungen erfüllen, um als nachhaltige Aktivität eingestuft werden zu können.

Im Rahmen des Omnibus-Pakets wurden gezielte Vereinfachungen der EU-Taxonomie eingeführt, um den administrativen Aufwand für Unternehmen deutlich zu reduzieren. Ein zentrales Element ist die Einführung eines Wesentlichkeitskonzepts. Wirtschaftstätigkeiten gelten als unwesentlich, wenn sie kumulativ weniger als 10 % des jeweiligen KPI-Nenners ausmachen. Für diese Tätigkeiten entfällt die Pflicht zur Bewertung der Taxonomiefähigkeit und -konformität. Eine gesonderte Offenlegung bleibt jedoch erforderlich.

Zusätzlich wurden die Meldebögen vereinfacht und die Anzahl der erforderlichen Datenpunkte deutlich reduziert: Um rund 64 % für Nicht-Finanzunternehmen um rund 89 % für Finanzunternehmen. Diese Anpassungen tragen dazu bei, die Anwendung der EU-Taxonomie praktikabler und effizienter zu gestalten.

Die für die Taxonomie erforderlichen Angaben können je nach Art des Akteurs und der wirtschaftlichen Aktivität variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie:

Beschreibung der wirtschaftlichen Aktivitäten

Unternehmen müssen beschreiben, welche ihrer Aktivitäten als taxonomiefähig gelten.

Umsatzanteil

Der Anteil des Umsatzes, der aus taxonomiekonformen Aktivitäten generiert wird.

Anteil Investitions- und Betriebsausgaben

Der Anteil der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (OpEx), der in taxonomiekonforme Aktivitäten fließt.

Ausrichtung der Aktivitäten

Unternehmen müssen darlegen, wie ihre Aktivitäten zu den sechs Umweltzielen der Taxonomie beitragen.

Do No Significant Harm (DNSH)-Prinzip

Unternehmen müssen nachweisen, dass die als nachhaltig berichteten Aktivitäten nicht zu einer erheblichen Schädigung eines der anderen Umweltziele führen.

Soziale Mindestsafeguards

Unternehmen müssen bestätigen, dass sie bestimmte soziale Standards einhalten.

Diese Informationen sollen Transparenz schaffen und Investoren sowie anderen Stakeholdern ermöglichen, die Nachhaltigkeit von Unternehmen und Finanzprodukten besser zu bewerten.

Welche Herausforderungen entstehen für Unternehmen?

Die Implementierung der EU-Taxonomie bringt für Unternehmen eine Reihe von Herausforderungen mit sich, die sowohl strukturelle als auch operative Anpassungen erforderlich machen. Zu den wesentlichen Herausforderungen gehören:

Komplexität

Die detaillierten und umfangreichen Anforderungen der Taxonomie können für Unternehmen schwer zu navigieren sein.

Datenbeschaffung

Unternehmen müssen umfassende und präzise Daten zu ihren Umweltauswirkungen sammeln, was aufgrund externer Lieferketten und Produktionsprozesse schwierig sein kann.

Kosten

Die Anpassung an die Taxonomie kann kurzfristig erhebliche finanzielle Investitionen erfordern, auch in Systeme zur Datenerfassung und -berichterstattung.

Schulung

Mitarbeiter müssen in den Anforderungen der Taxonomie geschult werden, was zusätzliche Ressourcen erfordert.

Geschäftsmodellanpassung

Unternehmen müssen möglicherweise ihre Geschäftsmodelle und -strategien überarbeiten, um den Kriterien der Taxonomie zu entsprechen.

Regulatorische Unsicherheit

Die fortlaufende Entwicklung der Taxonomie und verwandter Vorschriften erfordert eine flexible Anpassung der Unternehmensstrategien.

Trotz dieser Herausforderungen bietet die EU-Taxonomie auch Chancen, Nachhaltigkeitsbemühungen zu stärken und neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen.

Nachhaltige Transformation Auswirkungen auf die Wirtschaft

Auswirkungen auf Unternehmen

Die EU-Taxonomie und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) etablieren Standards für einheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattung, um die Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit von nicht-finanziellen Kennzahlen (CSRD) und nachhaltigen Finanzströmen (EU-Taxonomie) sicherzustellen. Unternehmen, die den Anforderungen der CSRD entsprechen, sind dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Da die Taxonomie und die CSRD thematisch Überschneidungen aufweisen, sind die betroffenen Unternehmen ebenfalls dazu verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung auch gemäß der EU-Taxonomie zu vollziehen.

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Auswirkungen auf Banken

Auch Banken sind dazu verpflichtet, ein umfassendes Nachhaltigkeitsreporting zu erstellen. Dabei müssen sie die Höhe Ihres Exposures in folgenden Bereichen offenlegen:

  • Emissionsreiche Wirtschaftsaktivitäten
  • Kunden, die entweder in der Produktion oder dem Vertrieb fossiler Brennstoffe involviert sind
  • Assets mit hohen Klimarisiken

Anhand dieser ausführlichen Berichterstattung werden die Exposures vergleichbar gemacht. Zudem können bestehende Risiken und Nachhaltigkeitsstrategien der einzelnen Banken analysiert und beurteilt werden. Ab Anfang 2024 müssen die Banken zwei weitere Informationen preisgeben. Diese sind:

  • Green Asset Ratio (GAR): Dieses Instrument quantifiziert und bewertet den Anteil an nachhaltigen Assets im Portfolio einer Bank.
  • Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR): Die BTAR bewertet die Übereinstimmung der finanziellen Berichte mit den Standards der EU-Taxonomie. Sie dient der Beurteilung der Struktur und des Inhalts der Berichte im Vergleich zu den IFRS-Standards.

Durch die Klassifizierung von Wirtschaftstätigkeiten in die Bereiche „grün“ und „nicht grün“ ermöglicht die EU-Taxonomie zukünftigen Investoren, nachhaltige Anlagen besser zu identifizieren und zu bewerten. Die Nachfrage nach umweltfreundlichen Anlagen und das Interesse von Unternehmen und Emittenten an nachhaltigen Finanzprodukten werden stetig zunehmen, wodurch das Kapital vermehrt in taxonomiekonforme Aktivitäten fließen wird. Außerdem wird ein jährliches Reporting erstellt, welches die Investoren klar darüber informiert, ob die Emissionserlöse nachhaltig eingesetzt werden.

Banken sind also dazu verpflichtet, relevante Kennzahlen offenzulegen. Finanzinstitute haben auch ein Interesse an der Steigerung ihrer Quoten, da sie dadurch einen Wettbewerbsvorteil erzielen. Wenn die Forderung der Anleger nach nachhaltigen Investitionen weiter steigen, werden voraussichtlich Kredite für Unternehmen priorisiert, die hohe Taxonomie-Quoten aufweisen.

Die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie basiert auf sechs Umweltzielen, die als Grundlage für die Bestimmung nachhaltiger, wirtschaftlicher Aktivitäten dienen. Sie sind entscheidende Faktoren sowohl für die Einordnung als auch für die Bewertung von nachhaltigen Investitionen. Unternehmen sollten mit Ihren Aktivitäten mindestens auf ein Ziel einzahlen, ohne einem anderen signifikant zu schaden (Do No Significant Harm-Prinzip). Die Nachhaltigkeitsziele lauten wie folgt:

Klimaschutz

Klimawandelanpassungen

Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen

Schutz der Biodiversität

Reduzierung von Umweltverschmutzung

Kreislaufwirtschaft

Hinsichtlich dieser Ziele betrachtet die Taxonomie drei Kategorien, anhand derer wirtschaftliche Tätigkeiten gemessen werden:

Die Evolution von morgen Die Zukunft der EU-Taxonomie

Durch Erleichterungen und Anpassungen im Rahmen des Omnibus-Pakets wurden bereits Veränderungen an der EU-Taxonomie vorgenommen. Vor dem Hintergrund aktueller politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen ist auch künftig von einer stärkeren Integration der EU-Taxonomie in wirtschaftliche und finanzielle Entscheidungsprozesse auszugehen.

Die EU-Taxonomie wird daher fortlaufend weiterentwickelt, verfeinert und optimiert, um auf neue Anforderungen und Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit angemessen zu reagieren. Mögliche zukünftige Anpassungen können unter anderem umfassen:

  • eine Ausweitung auf weitere Wirtschaftssektoren,
  • eine präzisere Definition und Messung nachhaltiger wirtschaftlicher Aktivitäten und Investitionen,
  • eine verstärkte internationale Zusammenarbeit und Standardisierung, um eine konsistente Anwendung und bessere Vergleichbarkeit globaler Nachhaltigkeitsstandards zu gewährleisten.

Sie suchen einen kompetenten Ansprechpartner im Bereich EU-Taxonomie?

Wir helfen gerne weiter. Auf Basis unserer Projekterfahrung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und EU-Taxonomie können wir Sie unter anderem in folgenden Bereichen unterstützen:

Portfolio-Screening

Betroffenheitsanalyse und Unterstützung bei der Identifikation der taxonomiefähigen und später taxonomiekonformen Tätigkeiten

Identifikation wesentlicher Wirtschaftstätigkeiten

Klassifizierung der (un)wesentlicher Tätigkeiten gemäß Umsetzungsanforderungen

Ermittlung der Taxonomiequoten

Analyse bestehender Systemlandschaften und Prozesse

Durchführung von Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalysen

wie von der EU-Taxonomie vorgeschrieben

Entwicklung eines Soll-Konzepts

Entwicklung eines Soll-Konzepts zur Ermittlung der Taxonomie-KPIs und Spezifizierung von Anforderungen für zukünftige Prozesse/Berichtsjahre

Unterstützung bei der Erstellung eines Pilot-Berichts

Unsere Kundenprojekte

Über Branchengrenzen hinweg setzen Mittelständler und DAX-Konzerne auf unsere Expertise in Projekten zu sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit

igefa Logo
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EUDR-Compliance bei der igefa

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Bsag-logo
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  • ESG
  • Riskmanagement

ESG-Transformation bei BSAG

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Ein Mann im weißen Hemd steht an einem Arbeitsplatz mit einem Laptop in einem großen Industrielager und optimiert Prozesse für die Einkaufsorganisation.

Rechtskonformes Managementsystem bei Lapp

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Weißer Text auf hellgrauem Hintergrund lautet: "Versandhaus Walz #babywalz Walz Leben & Wohnen - engagiert für ESG-Umsetzung und Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Eine Frau hält im Freien ein Baby im Arm, beide sind weiß gekleidet, vor einem unscharfen Hintergrund aus Grün und Sonnenlicht - ein Symbol für die fürsorgliche Zukunft, die im Mittelpunkt der ESG-Umsetzung steht.
  • ESG
  • valantic

ESG-Umsetzung beim Versandhaus Walz

ESG-Umsetzung beim Versandhaus Walz
An over-the-shoulder view of a group of cheerful co-workers having a team briefing and enjoying some time away from their desks and recounting funny stories from the office.
  • ESG

ESG-Roadmap bei Dr. Wolff

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Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! In einem Erstgespräch sprechen wir unverbindlich über Ihre aktuellen Herausforderungen. Gemeinsam finden wir heraus, wie wir Sie bestmöglich unterstützen können und wie eine Zusammenarbeit aussehen würde.

Ihre Ansprechpartner

Jan Laakmann, valantic

Jan Laakmann

Partner

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  • ESG Reporting (GRI, CSRD, VSME etc.)
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Bild von Marco Fuhr, Managing Consultant, valantic Supply Chain Excellence

Marco Fuhr

Managing Consultant

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Dr. Jens Lehnen, mm1

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Sebastian Badaghlou

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Partner & Managing Director

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