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Glossar

Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)

Was ist das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)?

Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) ist ein deutsches Gesetz, das seit 2019 gilt und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen regelt. Es setzt die europäische Richtlinie zum Schutz vertraulichen Know-hows und geschützter Geschäftsinformationen um. Ziel ist es, Betriebsgeheimnisse wirksam vor unbefugter Nutzung, Offenlegung oder Diebstahl zu schützen.

Was ist ein Geschäftsgeheimnis laut GeschGehG?

Ein Geschäftsgeheimnis ist laut § 2 Nr. 1 GeschGehG eine Information, die:

  • nicht allgemein bekannt oder zugänglich ist,
  • von wirtschaftlichem Wert ist, weil sie geheim ist,
  • Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen ist,
  • und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht.

Beispiele: Kundenlisten, Rezepte, Quellcodes, Herstellungsverfahren, Strategien.

 

Wen betrifft das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)?

Das GeschGehG betrifft grundsätzlich alle Unternehmen und Selbstständigen, die Geschäftsgeheimnisse besitzen, beispielsweise technische Verfahren, Kundendaten, Rezepte, Marktstrategien oder andere vertrauliche Informationen. Diese müssen nachweisbare, angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen, damit ihre Informationen tatsächlich unter den Schutz des Gesetzes fallen. Nur wenn diese Schutzmaßnahmen dokumentiert und umgesetzt sind, können Unternehmen sich im Streitfall auf das Gesetz berufen und ihre Rechte durchsetzen.

Darüber hinaus berücksichtigt das Gesetz auch Ausnahmen zugunsten von Arbeitnehmerrechten oder investigativem Journalismus, um einen fairen Interessenausgleich zu gewährleisten.

Welche Schutzmaßnahmen sind nach GeschGehG erforderlich?

Das Unternehmen muss „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ ergreifen, z. B.:

  • Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs)
  • Zugriffsbeschränkungen (IT-Systeme, Zutrittskontrolle)
  • Mitarbeiterschulungen zum Umgang mit sensiblen Daten
  • Klassifizierung von Informationen
  • Technische Sicherheitsmaßnahmen

Ohne solche Maßnahmen besteht kein rechtlicher Schutz durch das GeschGehG.

Was sind die Folgen von Verstößen gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz?

Betroffene Unternehmen können bei unrechtmäßiger Offenlegung oder Nutzung (§§ 4–13 GeschGehG):

  • Unterlassungsansprüche geltend machen,
  • Schadensersatz fordern,
  • die Herausgabe rechtswidrig erlangter Informationen verlangen,
  • eine Vernichtung oder Rückruf von Materialien durchsetzen.

Gerichte können außerdem die Vertraulichkeit während des Verfahrens anordnen (§ 16 GeschGehG).