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Glossar

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein Verfahren, mit dem Unternehmen oder Organisationen prüfen, ob eine geplante Datenverarbeitung besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen mit sich bringt (Art. 35 Absatz 1 DSGVO). Sie ist verpflichtend, wenn solche Risiken voraussichtlich erheblich sind, etwa bei der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten oder bei systematischer Überwachung.

 

Wie führt man eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch?

Im Rahmen der DSFA werden die geplanten Verarbeitungsvorgänge beschrieben und bewertet. Anschließend werden geeignete Maßnahmen festgelegt, um die Risiken möglichst gering zu halten und die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Die Ergebnisse müssen dokumentiert und auf Anfrage der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden.

Welche Beispiele gibt es für DSFA-pflichtige Verarbeitungen?

  • Ortungssysteme für Mitarbeiter (GPS-Tracking)
  • Big-Data-Analysen mit personenbezogenen Daten
  • KI-basierte Bewerberauswahl
  • Gesundheitsdatenverarbeitung durch Apps oder Wearables
  • Einsatz von Gesichtserkennung