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Mehr über uns erfahrenDie neue EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten
Als Teil des EU Green Deal soll die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (European Union Regulation on Deforestation-free Products, kurz EUDR) illegale Entwaldung verhindern und dies Verbrauchern in der EU garantieren.
Von der EUDR betroffen sind Unternehmen jeder Größe, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bestimmte, in der Verordnung definierte Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte in der EU erstmals in Verkehr bringen. Dazu zählen insbesondere Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Rinder und Kautschuk.
Ende Dezember 2025 hat der europäische Gesetzgeber die Verordnung nochmals angepasst. Dabei wurde sowohl der Anwendungsbeginn verschoben als auch der Anwendungsbereich und die Umsetzungsanforderungen präzisiert. Die Verpflichtungen richten sich nun vor allem an Erzeuger und Importeure, also an jene Marktteilnehmer, die ein relevantes Produkt erstmals in der EU in Verkehr bringen. Für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger gelten Erleichterungen: Sie müssen lediglich eine vereinfachte Sorgfaltserklärung übermitteln.
Nach den aktuellen Anpassungen sind nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler grundsätzlich nicht verpflichtet, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch ihre Lieferanten eigenständig zu überprüfen oder eigene Sorgfaltserklärungen einzureichen. Sie müssen sich jedoch im EU-Informationssystem registrieren und bestimmte Angaben zu den Inverkehrbringern dokumentieren. Wurden die betreffenden Rohstoffe oder Produkte durch den Lieferanten als sogenannter „Inverkehrbringer“ erstmals in die EU eingeführt, besteht für nachgelagerte Marktteilnehmer die Pflicht, die entsprechende Sorgfaltserklärung zu speichern. Diese Verpflichtung gilt ausschließlich für den ersten nachgelagerten Marktteilnehmer innerhalb der Lieferkette.
bis 30. Dezember 2026
Alle Unternehmen: Umsetzungsfrist bis 30. Dezember 2026
bis 30. Juni 2027
Natürliche Personen, Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen: Verlängerter Umsetzungszeitraum bis 30. Juni 2027
Ausnahme: Erzeugnisse, die bereits unter die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) fallen, sind von der Verlängerung ausgeschlossen.
Bis Ende April 2026 wird die EU-Kommission weitere Erleichterungen und konkrete Anpassungsvorschläge prüfen, um die Wirksamkeit der Verordnung bei angemessenem Verwaltungsaufwand zu sichern.
Betroffene Unternehmen müssen Nachweise über Entwaldungsfreiheit für alle Lieferungen der definierten Rohstoffe erbringen können, wobei verschiedene Sorgfaltspflichten der EUDR zu erfüllen sind:
Informationsanforderungen beinhalten eine detaillierte Beschreibung der betroffenen Erzeugnisse inkl. bspw. Herkunftsland und Geolokalisierung
Analyse gesammelter Informationen sowie Risikobewertung anhand vorgegebener Kriterien
Ergreifung Maßnahmen zur Risikoreduktion und Implementierung Risikomanagementsystem
Umfassende Berichtspflichten zu einzelnen Warenlieferungen sowie zur Erstellung eines Jahresberichts
Um die Sorgfaltspflichten im Rahmen der EUDR umzusetzen, stehen Unternehmen großen Herausforderungen gegenüber, die mit der Komplexität von globalen Lieferketten (bspw. Datenverfügbarkeit, Transparenz, Datenqualität, Zusammenarbeit mit Lieferanten), und mit unternehmensinterner Ressourcenverfügbarkeit (zeitliche und finanzielle Mittel sowie Fachexpertise) zusammenhängen. Zusätzlich drohen bei Nichterfüllung der Sorgfaltspflichten erhebliche Geldstrafen bis zu 4% des unternehmensweiten Jahresumsatzes sowie Verkaufsverbote.
Durch tiefgreifende Expertise im nachhaltigen Einkauf und Supply Chain Management und bei der pragmatischen Umsetzung unternehmerischer umweltbezogener und sozialer Sorgfaltspflichten unterstützt valantic Sie end-to-end und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten bei der Umsetzung der Anforderungen der EUDR.
Unser spezialisiertes Beratungsangebot umfasst folgende Schlüsselbereiche:
Durchführung EUDR Readiness Check zur Identifikation betroffener Produkte sowie Datenqualität & Erstellung individueller Aktionsplan
Erstellung EUDR Data Cube zur Informationsaufbereitung
Toolgestützte Risikobewertung und Risikoeinordnung sowie Entwicklung Maßnahmenkatalog zur Risikominderung & Einbettung Aktivitäten in Risikomanagementsystem
Erstellung EUDR-Bericht sowie Etablierung Überwachungsmechanismus inkl. Definition Prozesse & Verantwortlichkeiten
Über Branchengrenzen hinweg setzen Mittelständler und DAX-Konzerne auf unsere Expertise in Projekten zu sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! In einem Erstgespräch sprechen wir unverbindlich über Ihre aktuellen Herausforderungen. Gemeinsam finden wir heraus, wie wir Sie bestmöglich unterstützen können und wie eine Zusammenarbeit aussehen würde.
Jan Laakmann
Partner
valantic
Marco Fuhr
Managing Consultant
valantic
Dr. Jens Lehnen
Principal
valantic
Sebastian Badaghlou
Partner & Managing Director
valantic