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Die neue EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten

Die Umsetzung der EUDR-Verpflichtungen

Als Teil des EU Green Deal soll die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (European Union Regulation on Deforestation-free Products, kurz EUDR) illegale Entwaldung verhindern und dies Verbrauchern in der EU garantieren.

Von der EUDR betroffen sind Unternehmen jeder Größe, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bestimmte, in der Verordnung definierte Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte in der EU erstmals in Verkehr bringen. Dazu zählen insbesondere Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Rinder und Kautschuk.

Happy agronomist with wind turbine model in garden center

Ende Dezember 2025 hat der europäische Gesetzgeber die Verordnung nochmals angepasst. Dabei wurde sowohl der Anwendungsbeginn verschoben als auch der Anwendungsbereich und die Umsetzungsanforderungen präzisiert. Die Verpflichtungen richten sich nun vor allem an Erzeuger und Importeure, also an jene Marktteilnehmer, die ein relevantes Produkt erstmals in der EU in Verkehr bringen. Für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger gelten Erleichterungen: Sie müssen lediglich eine vereinfachte Sorgfaltserklärung übermitteln.

Nach den aktuellen Anpassungen sind nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler grundsätzlich nicht verpflichtet, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch ihre Lieferanten eigenständig zu überprüfen oder eigene Sorgfaltserklärungen einzureichen. Sie müssen sich jedoch im EU-Informationssystem registrieren und bestimmte Angaben zu den Inverkehrbringern dokumentieren. Wurden die betreffenden Rohstoffe oder Produkte durch den Lieferanten als sogenannter „Inverkehrbringer“ erstmals in die EU eingeführt, besteht für nachgelagerte Marktteilnehmer die Pflicht, die entsprechende Sorgfaltserklärung zu speichern. Diese Verpflichtung gilt ausschließlich für den ersten nachgelagerten Marktteilnehmer innerhalb der Lieferkette.

Umsetzungsfristen im Überblick

bis 30. Dezember 2026

Alle Unternehmen: Umsetzungsfrist bis 30. Dezember 2026​

bis 30. Juni 2027

Natürliche Personen, Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen: Verlängerter Umsetzungszeitraum bis 30. Juni 2027​

Ausnahme: Erzeugnisse, die bereits unter die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) fallen, sind von der Verlängerung ausgeschlossen.

Bis Ende April 2026 wird die EU-Kommission weitere Erleichterungen und konkrete Anpassungsvorschläge prüfen, um die Wirksamkeit der Verordnung bei angemessenem Verwaltungsaufwand zu sichern.

Frühzeitiges Handeln dringend geboten

Betroffene Unternehmen müssen Nachweise über Entwaldungsfreiheit für alle Lieferungen der definierten Rohstoffe erbringen können, wobei verschiedene Sorgfaltspflichten der EUDR zu erfüllen sind:

Informationsanforderungen beinhalten eine detaillierte Beschreibung der betroffenen Erzeugnisse inkl. bspw. Herkunftsland und Geolokalisierung

Analyse gesammelter Informationen sowie Risikobewertung anhand vorgegebener Kriterien

Ergreifung Maßnahmen zur Risikoreduktion und Implementierung Risikomanagementsystem

Umfassende Berichtspflichten zu einzelnen Warenlieferungen sowie zur Erstellung eines Jahresberichts

Um die Sorgfaltspflichten im Rahmen der EUDR umzusetzen, stehen Unternehmen großen Herausforderungen gegenüber, die mit der Komplexität von globalen Lieferketten (bspw. Datenverfügbarkeit, Transparenz, Datenqualität, Zusammenarbeit mit Lieferanten), und mit unternehmensinterner Ressourcenverfügbarkeit (zeitliche und finanzielle Mittel sowie Fachexpertise) zusammenhängen. Zusätzlich drohen bei Nichterfüllung der Sorgfaltspflichten erhebliche Geldstrafen bis zu 4% des unternehmensweiten Jahresumsatzes sowie Verkaufsverbote.

Durch tiefgreifende Expertise im nachhaltigen Einkauf und Supply Chain Management und bei der pragmatischen Umsetzung unternehmerischer umweltbezogener und sozialer Sorgfaltspflichten unterstützt valantic Sie end-to-end und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten bei der Umsetzung der Anforderungen der EUDR.

Eine Frau steht im grünen Gewächshaus und checkt Daten an ihrem Ipad

Unser Beratungsangebot

Unser spezialisiertes Beratungsangebot umfasst folgende Schlüsselbereiche:

  1. 1

    Durchführung EUDR Readiness Check zur Identifikation betroffener Produkte sowie Datenqualität & Erstellung individueller Aktionsplan

  2. 2

    Erstellung EUDR Data Cube zur Informationsaufbereitung

  3. 3

    Toolgestützte Risikobewertung und Risikoeinordnung sowie Entwicklung Maßnahmenkatalog zur Risikominderung & Einbettung Aktivitäten in Risikomanagementsystem

  4. 4

    Erstellung EUDR-Bericht sowie Etablierung Überwachungsmechanismus inkl. Definition Prozesse & Verantwortlichkeiten

Unsere ESG Kundenprojekte

Über Branchengrenzen hinweg setzen Mittelständler und DAX-Konzerne auf unsere Expertise in Projekten zu sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit

igefa Logo
Engineer woman, tablet and windmill for renewable energy, power and electricity innovation. Electrician or technician person in sunset nature for wind turbine and eco environment future maintenace
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EUDR-Compliance bei der igefa

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  • ESG
  • Riskmanagement

ESG-Transformation bei BSAG

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Lapp Logo Weiss
Ein Mann im weißen Hemd steht an einem Arbeitsplatz mit einem Laptop in einem großen Industrielager und optimiert Prozesse für die Einkaufsorganisation.

Rechtskonformes Managementsystem bei Lapp

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Weißer Text auf hellgrauem Hintergrund lautet: "Versandhaus Walz #babywalz Walz Leben & Wohnen - engagiert für ESG-Umsetzung und Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Eine Frau hält im Freien ein Baby im Arm, beide sind weiß gekleidet, vor einem unscharfen Hintergrund aus Grün und Sonnenlicht - ein Symbol für die fürsorgliche Zukunft, die im Mittelpunkt der ESG-Umsetzung steht.
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ESG-Umsetzung beim Versandhaus Walz

ESG-Umsetzung beim Versandhaus Walz
An over-the-shoulder view of a group of cheerful co-workers having a team briefing and enjoying some time away from their desks and recounting funny stories from the office.
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ESG-Roadmap bei Dr. Wolff

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  • Nachhaltige Lieferketten (LKSG, EUDR, PPWR, CSDDD, etc.)
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Marco Fuhr

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