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Mehr über uns erfahren22. Mai 2025
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) und Digital Operational Resilience Act (DORA) – was bedeuten diese neuen Regelungen für Leasing- und Factoring-Unternehmen? In diesem Blogartikel erklären wir praxisnah, warum DORA durch das FinmadiG auch für Leasing- und Factoring-Unternehmen verbindlich wird, welche Anforderungen ab Januar 2025 bzw. Januar 2027 gelten und wie Sie sich schon jetzt vorbereiten können. Entscheider:innen in Leasing- und Factoring-Unternehmen erfahren hier, welche neuen Pflichten auf sie zukommen, was sich im Vergleich zur bisherigen IT-Aufsicht (BAIT) ändert und welche konkreten Handlungsempfehlungen es gibt.
DORA (Digital Operational Resilience Act) ist eine EU-Verordnung (EU 2022/2554) zur Stärkung der digitalen Betriebssicherheit im Finanzsektor. Sie soll sicherstellen, dass Finanzunternehmen robuste Mechanismen zum IKT-Risikomanagement, zur Meldung von IT-Vorfällen und zur Überwachung von IT-Drittanbieter:innen einführen. Seit dem 17. Januar 2025 findet diese auf alle EU regulierten Finanzunternehmen Anwendung und harmonisiert die Anforderungen an die IT-Sicherheit in u. a. Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister:innen – nun auch in Deutschland für weitere Sektoren.
Das FinmadiG (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz) ist ein deutsches Gesetzespaket, das Ende 2024 verabschiedet wurde und mehrere EU-Regelwerke (u. a. MiCA für Kryptowerte und DORA) nach nationalen Maßgaben erweitert. Ursprünglich zählte DORA Leasing- und Factoring-Unternehmen nicht zur „positiven Liste“ der betroffenen Finanzunternehmen, doch der deutsche Gesetzgeber hat die Reichweite nach § 1a Abs. 2a KWG erweitert, um auch diese Institute digital noch resilienter zu machen. Das FinmadiG stellt dabei sicher, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt – speziell für kleinere Akteurinnen und Akteure.
Welche Unternehmen sind gemeint? In der Praxis betrifft es u. a. Finanzierungsleasing- und Factoring-Gesellschaften, die nach KWG (Kreditwesengesetz) als Finanzdienstleistungsinstitute gelten. Viele Leasingfirmen, die sog. Finanzierungsleasing mit Anschaffungskostenübernahme anbieten, benötigen eine BaFin-Erlaubnis und fielen bisher unter nationale Vorgaben (BAIT). Ebenso sind Factoring-Anbietende als Finanzdienstleister:innen reguliert. Durch FinmadiG werden diese nun verbindlich DORA-pflichtig gestellt. Unregulierte Leasinggebende, die z. B. nur Operating-Leasing ohne Finanzierungsfunktion betreiben, bleiben dagegen außen vor – es sei denn, sie fungieren als IKT-Dienstleister:innen für Finanzinstitute (dann könnten sie als IKT-Drittanbietende im DORA-Sinne erfasst sein).
Was bezweckt der Gesetzgeber? Leasing- und Factoring-Unternehmen verwalten oftmals große Vermögenswerte und sensible Daten. Ihre digitale Betriebsstabilität ist wichtig, um Ausfälle, Cyberangriffe oder IT-Pannen zu vermeiden, die finanzielle Kettenreaktionen auslösen könnten. DORA soll hier ein Mindestniveau an IT-Sicherheit etablieren – vom Risikomanagement über Vorfallerkennung und -meldung bis zur Kontrolle ausgelagerter IT-Services. Der deutsche Gesetzgeber nutzt das FinmadiG, um Lücken zu schließen: Auch wenn diese Firmen kleiner als Banken sind, unterliegen sie nun vergleichbaren Grundanforderungen, allerdings in vereinfachter Form (Stichwort Proportionalität).
Für Leasing- und Factoring-Unternehmen gelten erleichterte DORA-Pflichten gemäß Artikel 16 DORA („Simplified ICT Risk Management Framework“). Diese Gesellschaften müssen zwar ein IKT-Risikomanagement umsetzen, aber in vereinfachter Ausprägung. Konkret bedeutet das:
Wichtig: Die allgemeinen DORA-Anforderungen der Artikel 5–15 (vollumfängliches IKT-Rahmenwerk) entfallen für diese Unternehmen. Damit sind insbesondere aufwändige Prozesse, die für Großbanken gedacht sind, hier nicht verpflichtend.
Zudem gibt es gezielte Ausnahmen: Bedrohungsgesteuerte Penetrationstests (Threat-Led Penetration Testing, TLPT) nach Art. 26/27 DORA müssen Leasing- und Factoring-Unternehmen nicht durchführen. Die Pflicht zu diesen sehr anspruchsvollen, simulationsgestützten Attack-Tests bleibt kritischen Großinstituten vorbehalten. Auch im IKT-Drittanbieter-Risikomanagement gibt es Erleichterungen: Wenn ein Leasing-/Factoring-Unternehmen als „Mikrounternehmen“ im Sinne DORA einzustufen ist (weniger als 10 Mitarbeitende und < 2 Mio. € Jahresumsatz/Bilanzsumme), sind bestimmte Anforderungen an die Auslagerungsüberwachung nicht anzuwenden.
Bisher richteten sich viele der betroffenen Unternehmen nach den BAIT (Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT) – einer nationalen Richtlinie der BaFin. Durch DORA und FinmadiG entsteht nun ein neuer Ordnungsrahmen, der BAIT schrittweise ablösen wird. BaFin hat angekündigt, die bisherigen IT-Aufsichtsregeln (BAIT, aber auch ZAIT/VAIT/KAIT für Zahlungsdienste, Versicherer, Kapitalverwaltungen) nicht parallel laufen zu lassen, sondern DORA als einheitlichen Standard einzuführen. Konkret bedeutet das:
17. Januar 2025: DORA tritt in Kraft – Leasing- und Factoring-Unternehmen müssen ab diesem Datum schwere IKT-Vorfälle unverzüglich an die Aufsicht melden (vereinheitlichte Kriterien nach Art. 18/19 DORA). Bestehende IT-Regularien (BAIT, ZAIT etc.) werden ab diesem Zeitpunkt schrittweise durch DORA ersetzt.
01. Januar 2027: Ablauf der Übergangsfrist – bis zu diesem Datum muss jedes Leasing-/Factoring-Unternehmen ein vereinfachtes IKT-Risikomanagement nach DORA (Art. 16) vollständig implementiert haben. Auch alle weiteren relevanten DORA-Vorgaben gelten ab 2027 uneingeschränkt. Gleichzeitig enden die BAIT endgültig zum 31. Dezember 2026.
Kein Penetrationstest-Zwang: Threat-led Penetration Tests (DORA Art. 26/27) entfallen für Leasing- und Factoring-Anbieter – diese aufwendigen Angriffe-Simulationen sind nicht verpflichtend.
Ausnahme Kleinstunternehmen: Firmen mit <10 Mitarbeitenden und <2 Mio € Umsatz gelten als Mikro-Unternehmen. Für sie sind gewisse Anforderungen – z. B. formales Drittanbieter-Risikomanagement – nicht vorgeschrieben.
Auch wenn einige Pflichten erst 2027 voll greifen, sollten Leasing- und Factoring-Unternehmen jetzt aktiv werden. Folgende Schritte empfehlen sich, um die kommenden Anforderungen rechtzeitig und effizient umzusetzen:
Für Leasing- und Factoring-Unternehmen bringt die Erweiterung des DORA-Regelwerks durch das FinmadiG neue Pflichten, aber auch Chancen. Ab 2025 rücken IT-Risiken und deren Beherrschung endgültig in den Fokus der Aufsicht – eine Entwicklung, die angesichts wachsender Cybergefahren sinnvoll ist. Entscheidend ist, die Übergangszeit bis 2027 zu nutzen: Wer frühzeitig ein passendes IKT-Risikomanagement aufbaut, ein Vorfalls- und Informationsregister pflegt und seine Belegschaft sensibilisiert, wird die DORA-Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern auch die digitale Widerstandsfähigkeit des eigenen Unternehmens stärken.
Die gute Nachricht: Die vereinfachten Vorgaben sind machbar und teilweise weniger streng als frühere BAIT-Regeln. Durch kluge Vorbereitung und pragmatische Maßnahmen können Leasing- und Factoring-Anbieter die kommenden regulatorischen Anforderungen als Chance zur Professionalisierung der IT-Sicherheit begreifen – zum Wohle des eigenen Betriebs und des Kundenvertrauens.
Factsheet: Neue DORA Anforderungen aufsichtskonform umsetzen
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, den Finanzsektor besser vor Cyberbedrohungen zu schützen. Unser Factsheet gibt einen Überblick über alles, was Sie wissen müssen.
Thomas Lang
Partner & Managing Director
valantic Division Digital Strategy & Analytics
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