Barrierefreie Websites – das sollten Sie wissen
European Accessibility Act
Was ist der EAA, wer ist betroffen und wie lassen sich Websites nach WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) barrierefrei gestalten? Das weiß unser Experten-Team für Web Accessibility.

Was ist der European Accessibility Act?
Inklusion im Fokus
Der European Accessibility Act (EAA) stellt einen bedeutenden Schritt der Europäischen Union dar, um die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in ganz Europa zu fördern.
Ziel des EAAs ist es, Hindernisse für Menschen mit körperlichen Einschränkungen abzubauen. Durch das Vereinheitlichen der Barrierefreiheitsanforderungen wird sichergestellt, dass alle Personen auch online gleichermaßen an der Gesellschaft teilhaben können.
Die Vision: barrierefreie Websites, die Kund*innen mit besonderen Bedürfnissen die Möglichkeit geben, Angebote zu nutzen, Reisen zu buchen oder Produkte und Dienstleistungen zu kaufen. Wir begleiten Sie gerne auf diesem Weg.
Unser Portfolio für Digital Accessibility
Accessibility-Audit: Ermittlung des Status quo
Unser Audit bietet eine fundierte Analyse der Barrierefreiheit Ihrer Website – basierend auf repräsentativen Seitentypen und den WCAG 2.2 AA-Richtlinien. Mithilfe manueller und toolgestützter Tests prüfen wir gezielt relevante Aspekte auf Desktop und Mobilgeräten. Das Ergebnis? Ein detaillierter Ergebnisbericht inklusive klar priorisiertem Maßnahmenplan – als Grundlage für nachhaltige Verbesserungen von Design, Frontend und Content.

Hands-on: Wir machen Ihre Website barrierefrei
Im Anschluss an das Audit folgt die Umsetzung der Handlungsempfehlungen. Auf Basis des Maßnahmenplans realisieren wir gezielt Optimierungen in den Bereichen Design, Frontend und Content – sodass Ihre Website die WCAG-Vorgaben erfüllt und somit für Personen mit körperlichen Einschränkungen barrierefrei zugänglich ist.

Accessibility-Schulungen: Profitieren Sie von unserem Know-how
Ist eine Website einmal barrierefrei, heißt das nicht, dass sie es auch bleibt. Insbesondere wenn Sie neue Inhalte veröffentlichen, sind einige Aspekte zu beachten, um die Barrierefreiheit Ihres Webauftrittes zu erhalten. In unserer Accessibility-Schulung teilen wir unsere Expertise mit Ihnen. Auf der Agenda stehen unter anderem Punkte wie die barrierefreie Webtext-Erstellung sowie Dos and Dont‘s für das Content Management.

Unsere zertifizierten Accessibility-Spezialistinnen
Wenn es um die Barrierefreiheit von Websites geht, ist es wichtig, sich in Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen hineinversetzen zu können. Denn nur so entsteht ein Bewusstsein für die Anforderungen zugänglicher Webauftritte. Genau dieses Wissen haben sich unsere Spezialist*innen im Rahmen der Web Accessibility-Zertifizierung von W3Cx angeeignet – und setzen dieses tagtäglich in Audits, der Web-Entwicklung, der Content-Erstellung sowie im regelmäßigen Austausch mit unseren Kund*innen ein.

Was kann ich tun, um meine Website barrierefrei zu gestalten?
Seit über einem Jahr beschäftigen wir uns intensiv mit dem Thema Barrierefreiheit. Unsere Expert*innen analysieren Ihre Website gründlich und erstellen einen individuellen Maßnahmenplan. Dieser zeigt auf, wie Sie bestehende Barrieren gemäß den geltenden WCAG-Richtlinien beheben können – und auch dabei sind wir Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne behilflich!
Ihr Kontakt zu uns
Consultant Lukas Höller freut sich darauf, mit Ihnen die beste Lösung zu finden.

Der EAA gilt für Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen in der EU anbieten – insbesondere im Bereich von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie E-Commerce. Sie haben ein Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeiter*innen und einer Jahresbilanz von über zwei Millionen Euro? Wenn ja, dann sind auch Sie vom EAA betroffen und müssen entsprechend agieren, um die Barrierefreiheit auf Ihrer Website herzustellen.
Ab 28. Juni 2025. Grundsätzlich trat der EAA schon am 28. Juni 2019 in Kraft. Mitte diesen Jahres endet allerdings die Compliance-Frist für die Umsetzung in nationales Recht (in Österreich: Barrierefreiheitsgesetz; in Deutschland: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz). Ab diesem Datum müssen die geltenden Anforderungen erfüllt werden.
Wichtig: Für bestehende Dienstleistungen und Produkte gibt es eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Alles, was nach dem 28. Juni 2025 auf einer Website veröffentlicht wird, muss den EAA-Standards entsprechen – sowohl technisch als auch inhaltlich.
Digitale Barrierefreiheit zielt darauf ab, Online-Erlebnisse für jede Person einfach, nutzbar und verständlich zu gestalten – unabhängig von individuellen Fähigkeiten. Dabei ist es wichtig zu bedenken, dass es eine Vielzahl besonderer Bedürfnisse und Einschränkungen gibt.
Menschen mit Sehschwächen lassen sich Web-Inhalte vom Screen Reader vorlesen. Wer eine verletzte Hand hat, nutzt vielleicht verstärkt das Keyboard zum Navigieren. Zudem gibt es Personen mit einer hohen Sensitivität für Farben. Und so weiter …
Was die User von Barrierefreiheit haben, ist somit klar. Doch auch für Unternehmen hat das Thema Web Accessibility verschiedene Vorteile:
- bessere Auffindbarkeit im Web, Stichwort Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Erweiterung des Kundenkreises
- Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit
- Steigerung der Kundenzufriedenheit
- Reputation und Gesetzeskonformität
Um eine Website barrierefrei zu gestalten, müssen Unternehmen die Richtlinien für barrierefreie Web-Inhalte (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG) einhalten. Die WCAG bieten umfassende Empfehlungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit für Menschen mit körperlichen Einschränkungen.
Wir empfehlen Unternehmen, den WCAG 2.2 AA-Standard anzustreben. Dieser umfasst insgesamt über 60 Richtlinien. Zu den vielen Maßnahmen zählen unter anderem Alternativtexte für Bilder, Tastaturnavigation, Kontrast und Lesbarkeit, strukturierte Inhalte oder Untertitel und Transkripte für Medien.