Maßgeschneiderte Datenschutzlösungen
Datenschutz – aus Pflicht wird Chance
Datenschutz scheint für viele Unternehmen ein leidiges Thema zu sein: komplex, zeitaufwendig und mit vielen Pflichten verbunden. Dabei kann Datenschutz mehr sein als nur eine gesetzliche Notwendigkeit – er stärkt die Reputation Ihres Unternehmens und schützt vor rechtlichen Konsequenzen. Wir helfen Ihnen, Datenschutz pragmatisch, effizient und wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen.

Daten als wertvollstes Kapital
Daten gehören zu den kostbarsten Gütern von Unternehmen. Seien es Kunden-, Prozess-, Mitarbeiter- oder Lieferantendaten: Der Schutz dieses „Datenschatzes“ gegen Verlust und jede Art von unlauteren Handlungen ist insbesondere durch die fortschreitende Digitalisierung zu einer der großen Managementaufgaben unserer Zeit geworden. Nicht zuletzt, da Kunden einen immer mehr Wert auf die ordnungsgemäße Verwendung ihrer Daten legen. Bei der Vielzahl unterschiedlicher Gesetzgebungen fällt es jedoch schwer, den Überblick zu bewahren und keine der Pflichten zu vernachlässigen. Hinzu kommt, dass der technologische Fortschritt und Innovationen wie KI und Quantencomputing ständig neue Herausforderungen in der Datenverarbeitung und damit im Datenschutz schaffen.
94%
der Organisationen sagen, dass ihre Kunden nicht bei ihnen kaufen würden, wenn sie Daten nicht ordnungsgemäß schützen würden.¹
Nur 20%
der Datenschutzexperten sagen, dass sie vollkommen zuversichtlich sind, dass ihre Organisation die Datenschutzgesetze einhält.²
48%
der Organisationen geben nicht-öffentliche Unternehmensinformationen in GenAI-Apps ein.¹
Pflichten erfüllen – ohne den Fokus zu verlieren
Hinter vielen unternehmerischen Entscheidungen steckt eine intrinsische Motivation – etwa die Einführung eines neuen Systems zur besseren Kundenbindung oder die Optimierung von Prozessen. Datenschutz hingegen wird meist nicht aus eigenem Antrieb, sondern durch gesetzliche Vorgaben erforderlich. Das macht ihn für viele Unternehmen zu einer Pflichtaufgabe, die keinen direkten Mehrwert zu bieten scheint. Doch Datenschutz kann mehr sein als nur eine gesetzliche Anforderung – er kann Risiken minimieren, Geschäftsprozesse absichern und Vertrauen schaffen.
Die Treiber für eine externe Datenschutzberatung und die schlussendliche Beauftragung können vielfältig sein:
Datenschutzverstöße können teuer werden – nicht nur in Form von Bußgeldern, sondern auch durch den Verlust von Kundenvertrauen. Unternehmen, die Datenschutz als ein Risiko verstehen, wollen dieses aktiv managen. Dazu gehört die Erfüllung von Standardpflichten wie die regelmäßige Löschung personenbezogener Daten oder die Sicherstellung einer rechtssicheren Verarbeitung.
In vielen Unternehmen wird Datenschutz als Hemmnis empfunden. Neue Systeme, innovative Geschäftsmodelle oder datengetriebene Prozesse scheinen durch Datenschutzvorgaben ausgebremst zu werden. Doch Datenschutz muss kein Showstopper sein: Mit einer strategischen Herangehensweise lassen sich Anforderungen effizient in bestehende und neue Prozesse integrieren, ohne eine effiziente Datenverarbeitung zu verhindern.
Für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die in Europa Geschäfte machen, ist Datenschutz oft eine besondere Herausforderung. Die DSGVO verlangt in vielen Fällen die Benennung eines EU-Vertreters, der als Ansprechpartner für Behörden und Kunden agiert. Wir übernehmen diese Rolle und stellen sicher, dass alle Datenschutzvorgaben eingehalten werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Junge Unternehmen haben oft begrenzte Ressourcen für Datenschutz. Viele Start-ups setzen daher zunächst nur auf das Nötigste, um den Betrieb am Laufen zu halten. Doch spätestens, wenn das Unternehmen wächst, größere Kunden anzieht oder Investoren ins Spiel kommen, wird Datenschutz zum geschäftskritischen Faktor. Wir helfen Start-ups, skalierbare Datenschutzstrukturen zu schaffen, die mit dem Unternehmen mitwachsen und den Anforderungen von Partnern und Investoren gerecht werden.
Ein Wechsel in der Geschäftsführung oder im HR-Bereich kann Fragen aufwerfen: Welche Datenschutzprozesse sind etabliert? Wo gibt es Risiken? Welche Verantwortlichkeiten müssen neu geklärt werden? Gerade wenn der bisherige Datenschutzverantwortliche das Unternehmen verlässt, können Wissenslücken entstehen. Wir sorgen dafür, dass Datenschutzprozesse nahtlos weitergeführt werden und keine Compliance-Lücken entstehen.
Bei Unternehmensverkäufen, Investitionen oder Fusionen spielt Datenschutz eine immer größere Rolle. Investoren und Käufer prüfen genau, ob ein Unternehmen datenschutzrechtlich gut aufgestellt ist – denn unzureichende Datenschutzmaßnahmen können zum Dealbreaker werden. Wir unterstützen Unternehmen bei der Vorbereitung auf eine Due Diligence und helfen Investoren dabei, Datenschutzrisiken bei potenziellen Beteiligungen richtig zu bewerten.
Organisation – Operation – Culture
Datenschutz als integraler Bestandteil eines jeden Unternehmens
Um Datenschutz wirksam zu gestalten, müssen Unternehmen ihn ganzheitlich angehen und als Dreiklang aus Organisation, Operation und Culture verstehen.
In diesen Bereichen unterstützen wir Sie
Eine Auswahl beispielhafter Use Cases
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1/5
Nicht-Erfüllung der Betroffenenrechte
Ein Mitarbeiter des Unternehmens versäumte, dem Widerspruchrecht (gemäß Art. 21 DSGVO) eines Kunden gegen den Erhalt von Werbe-E-Mails nachzukommen. Der Kunde erhielt weiterhin unerwünschte Werbung per E-Mail und beschwerte sich umgehend bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Das Unternehmen wurde daraufhin von der Behörde aufgefordert, zur Umsetzung der Betroffenenrechte Stellung zu beziehen. Was nun? -
2/5
Fehlende Transparenz zur Videoaufzeichnung
Ein Unternehmen installiert und betreibt auf seiner Verkaufsfläche Videoüberwachungskameras ohne das Wissen seiner Mitarbeitenden sowie seiner Kunden. Eine Mitarbeiterin bemerkt dies und fordert eine Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO über den Zweck der Videoüberwachung. Was nun? -
3/5
Offenlegung von Kundendaten
Einem Kunden wurde eine online bestellte Ware per Post zugestellt, dem Paket war jedoch eine Rechnung mit Daten eines anderen Kunden beigelegt. Auf der Rechnung enthalten waren der Name, die Adresse, Informationen zur bestellten Ware sowie Bankverbindungsdaten des Kunden. Der betroffene Kunde wurde über diesen Umstand informiert, dieser beschwerte sich daraufhin beim Kundenservice. Was nun? -
4/5
Fehlende Einwilligung zur Datenverarbeitung
Ein Unternehmen betreibt ohne die Einwilligung von Kunden Telefonwerbung. Ein aufmerksamer Kunde meldet sich daraufhin bei dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens und bittet um eine Stellungnahme. Was nun? -
5/5
Verarbeitung sensibler Unternehmensdaten durch KI
Ein Mitarbeiter nutzt eine über den Webbrowser frei zugängliche KI-Anwendung, um interne Dokumente zu analysieren, und gibt dabei sensible Unternehmensdaten (Geschäftsgeheimnisse, Kundeninformationen) in den Prompt ein. Kurze Zeit später dokumentiert die Unternehmens-IT mehrere Datenlecks, welche auf die Eingabe von Unternehmensdaten in die KI zurückgeführt werden können. Was nun?
Empfohlene Vorgehensweise und gesetzliche Grundlage
Vorgehensweise:
- Überprüfung der Umsetzung: Eine interne Überprüfung des Sachverhalts ergibt, dass der Kunde tatsächlich von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht hat, der zuständige Mitarbeiter diesem allerdings nicht nachgekommen ist.
- Umsetzung des Widerspruchs: Der Datensatz des Kunden wird im System mit einem „Sperrvermerk“ versehen, welcher klar aufzeigt, dass die Daten des Kunden nicht weiterverarbeitet werden dürfen.
- Interne Schulung und Prozessoptimierung: Das Unternehmen führt eine ganzheitliche Überprüfung zur Umsetzung von Betroffenenanfragen durch, um sicherzustellen, dass sich in Zukunft keine Verstöße dieser Art mehr ereignen. Die Mitarbeitenden werden erneut zum Umgang mit Betroffenenanfragen sensibilisiert.
- Stellungnahme an die Behörde: Das Unternehmen führt in seiner Stellungnahme an die Behörde aus, dass es dem Widerspruch des Kunden tatsächlich nicht nachgekommen sei, aber in der Zwischenzeit Maßnahmen ergriffen habe, um einen solchen Vorfall in Zukunft zu vermeiden. Die Behörde akzeptiert die Stellungnahme und sieht (ausnahmsweise) von der Verhängung eines Bußgelds ab.
Gesetzlicher Hintergrund: Die Betroffenenrechte sind in Art. 12–22 DSGVO geregelt und gewährleisten natürlichen Personen Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten. Unternehmen müssen daher Prozesse zur Umsetzung der Betroffenenrechte in Ihrer Organisation etablieren.
Vorgehensweise:
- Auskunftserteilung: Die Mitarbeiterin wird darüber informiert, dass die Videoüberwachung der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten dient, die in letzter Zeit vermehrt aufgetreten sind.
- Erfüllung der Informationspflichten: Das Unternehmen nimmt die Anfrage seiner Mitarbeiterin zum Anlass, Hinweisschilder zur Videoüberwachung für jeden einsehbar auszuhängen. Darin sind der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie des Datenschutzbeauftragten, die Rechtsgrundlagen und Zwecke der Datenverarbeitung sowie die Speicherdauer hinterlegt.
Gesetzlicher Hintergrund: Die DSGVO und das BDSG regeln, dass eine Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Bereichen nur unter strengen Auflagen erfolgen darf. Betroffene müssen klar informiert werden, und es muss ein legitimer Zweck für die Überwachung bestehen. Überwachungsaufnahmen dürfen nur für einen begrenzten Zeitraum, in der Regel bis zu 72 Stunden, gespeichert werden.
Vorgehensweise:
- Risikoanalyse: Der Kundenservice informiert den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens, welcher schließlich eine Risikoanalyse durchführt. Dabei wird festgestellt, dass es sich um eine meldepflichtige Datenschutzverletzung handelt.
- Benachrichtigung und Schadensbegrenzung: Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde sowie die betroffenen Personen werden gemäß Art. 33 / 34 DSGVO über den Vorfall sowie der getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen informiert. Ferner wird der Kunde, welcher die falsche Rechnung erhielt, zur Löschung dieser aufgefordert.
- Prävention und Schulung: Die für die Versandvorbereitung zuständigen Mitarbeitenden werden erneut dahingehend sensibilisiert, der Ware beiliegenden Unterlagen (wie z.B. Rechnungen) stets auf Korrektheit zu überprüfen.
Gesetzlicher Hintergrund: Gemäß Art. 33 und 34 DSGVO müssen Datenschutzverletzungen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen, innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Die betroffenen Personen sind ebenfalls zu informieren, um geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
Vorgehensweise:
- Prozessüberprüfung: Das Unternehmen stellt fest, dass für die Durchführung von Telefonwerbung stets eine Einwilligung erforderlich ist, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht eingeholt wurde.
- Prozessanpassung: In enger Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten wird der Prozess umgestaltet: Ab sofort muss vor jeder Telefonwerbung die ausdrückliche Einwilligung der Kunden eingeholt und dokumentiert werden. Zudem werden alle Mitarbeitenden in Bezug auf diese Änderungen geschult und sensibilisiert, damit die Anforderungen korrekt umgesetzt werden.
- Stellungnahme an den Kunden: Der Datenschutzbeauftragte informiert den betroffenen Kunden in einer offiziellen Stellungnahme, dass der Prozess überarbeitet wurde. Zukünftig wird Telefonwerbung nur noch im Rahmen der rechtlich erforderlichen und dokumentierten Einwilligung durchgeführt.
Gesetzlicher Hintergrund: In Art. 6 DSGVO sind die Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung personenbezogener Daten definiert. Eine dieser Rechtsgrundlagen ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO, welche für bestimmte Verarbeitungstätigkeiten (z. B. Telefonwerbung) erforderlich ist.
Vorgehensweise:
- Risikoanalyse: Die Überprüfung des Vorfalls ergibt, dass personenbezogene und vertrauliche Unternehmensdaten betroffen sind. Dabei wird ein Verstoß gegen die DSGVO und das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) festgestellt.
- Benachrichtigung und Schadensbegrenzung: Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde sowie die betroffenen Personen werden gemäß Art. 33 / 34 DSGVO über den Vorfall sowie der getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen informiert. Ferner wird der KI-Anbieter zur Löschung der Daten aufgefordert.
- Prävention und Schulung: Es werden interne Richtlinien zum datenschutzkonformen Umgang mit KI-Anwendungen erstellt und die Mitarbeitenden gesondert geschult. Darüber hinaus wird eine klare Anweisung kommuniziert, dass lediglich die unternehmensinternen KI-Systeme, welche in der eigenen IT-Infrastruktur betrieben werden, verwendet werden dürfen. Frei zugängliche KI-Systeme dürfen lediglich in einem begrenzten Umfang eingesetzt werden.
Gesetzlicher Hintergrund: Gemäß Art. 33 und 34 DSGVO müssen Datenschutzverletzungen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen, innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Die betroffenen Personen sind ebenfalls zu informieren, um geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
Hierauf legen wir besonderen Wert
Expertise
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und fundierten Fachkenntnissen im Datenschutzrecht. Unsere Expert:innen sind stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen und technologischen Entwicklungen.
Beratung auf Augenhöhe
Unsere Datenschutzexpert:innen sprechen Ihre Sprache und verstehen Ihre individuellen Herausforderungen. Wir legen großen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, bei der Ihre Bedürfnisse und Ziele im Mittelpunkt stehen.
Maßgeschneiderte Lösung
Mit uns erhalten Sie keine Standardlösungen – wir entwickeln individuelle Strategien, die perfekt zu Ihrer Unternehmensgröße, Branche und Arbeitsweise passen. Von der Risikoanalyse bis zur Implementierung begleiten wir Sie mit maßgeschneiderten Lösungen, die nicht nur gesetzeskonform sind, sondern auch effizient in Ihren Arbeitsalltag integriert werden können.
Pragmatismus
Wir wissen, dass Datenschutz nicht nur rechtliche Anforderungen erfüllen, sondern auch in den Unternehmensalltag passen muss. Deshalb setzen wir auf praxisnahe und umsetzbare Lösungen, die Ihre Prozesse nicht unnötig verkomplizieren. Unser Ansatz ist lösungsorientiert und effizient – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir den Datenschutz für Sie regeln.
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